Freispruch in Abwesenheit

Brand in Anwesen im Kreis Cham: Angeklagte vom Vorwurf freigesprochen


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Die Angeklagte, die zur Verhandlung vor Gericht nicht anwesend war, wurde freigesprochen. (Symbolbild)

Von Redaktion Cham

Es kommt ganz selten vor, dass ein Strafprozess in Abwesenheit des Angeklagten geführt wird. Doch bei einer Verhandlung vor dem Chamer Amtsgericht, in dem es um eine falsche Verdächtigung ging, war das jüngst der Fall. Die Beschuldigte sollte einem Frührentner erlaubt haben, in ihrem sanierungsbedürftigen Anwesen einen Kachelofen zu befeuern, was einen Brand auslöste. Später aber behauptete sie, der Handwerker habe das ohne ihr Einverständnis getan. Nachdem der Rentner im Juli 2023 vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung freigesprochen worden war, geriet die Frau selbst ins Visier der Justiz. Doch auch sie wurde am Ende freigesprochen.

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