"Hast du einen Dachschaden?"
Amtsgericht Cham: Mechaniker beleidigt Justizbedienstete über Snapchat
3. September 2024, 13:33 Uhr
Die hellste Kerze war er offenbar nicht, der 19-Jährige, der an diesem Tag auf der Anklagebank vor Richterin Birgit Fischer saß. Glaubte er doch, die Protokollführerin bei seiner Verurteilung im März dieses Jahres sei auch für den Pressebericht, der später über den Prozess erschien, verantwortlich. Deshalb hat er die Justizbedienstete, mit der er früher kurz liiert war, über Snapchat provokativ gefragt, ob sie einen Dachschaden habe, und später aufgefordert, "das Maul zu halten". Formulierungen, die den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Und deshalb war jetzt die nächste Verhandlung fällig. Ja, sagte der Mechaniker, er habe damals tatsächlich geglaubt, die Protokollführerin habe die Aufzeichnungen an die Zeitung weitergeleitet. Was natürlich nicht der Fall war, denn das Protokoll ist nur für das Gericht bestimmt. Schon am Tag des ersten Prozesses hatte die Justizangestellte von ihrem Verflossenen eine Nachricht erhalten, sie möge einem Bekannten nichts von der Sache erzählen. Die Frau hatte darauf nicht reagiert.
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