Urteil

Amtsblätter dürfen nicht wie Zeitungen berichten

Der Bundesgerichtshof beschränkt die staatlichen Publikationen - Verlage begrüßen die Entscheidung

Der Bundesgerichtshof urteilt: Über das gesellschaftliche Leben vor Ort zu berichten, ist nicht Aufgabe des Staates, sondern der lokalen Presse.

Der Bundesgerichtshof urteilt: Über das gesellschaftliche Leben vor Ort zu berichten, ist nicht Aufgabe des Staates, sondern der lokalen Presse.

Von dpa

Amtsblätter dürfen Zeitungen keine Konkurrenz machen - für die kostenlos verteilten Publikationen der Kommunen gibt es klare Grenzen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (20. Dezember) in Karlsruhe.

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