Zwischen Tierquälerei und Sachbeschädigung

Unfälle mit Wild und Haustieren: Das sollten Sie wissen


Leider kommt es immer wieder vor, dass Rehe und andere Wildtiere vor Autos geraten.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Rehe und andere Wildtiere vor Autos geraten.

Von Redaktion idowa

Die Tage werden kürzer, der Herbst ist da. Die Straßen sind nass, die Sicht ist schlecht und pünktlich zu dieser Jahreszeit steigt die Anzahl der Wildunfälle. Daher raten die Experten von ARAG gerade jetzt zu besonderer Vorsicht. Wenn Sie diese Tipps kennen, können Sie Wildunfälle besser vermeiden oder wissen im Ernstfall zumindest, was zu tun ist.

Ist bereits ein Tier am Fahrbahnrand zu erkennen, hilft meist hupen, um es zu vertreiben. Hektische Ausweichmanöver sollten Sie unbedingt vermeiden, da durch mögliches Übersteuern die Gefahr eines schlimmeren Unfalls sehr hoch ist und Ihr eigenes Leben in Gefahr sein kann.

Kommt es trotzdem zur Kollision mit dem Tier, müssen Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen - die setzt sich dann mit dem zuständigen Förster in Verbindung. Auch wenn das Tier verletzt ist, sollte es auf keinen Fall angefasst oder eigenständig abtransportiert werden. Dies ist Sache des Waldbesitzers.

Wer bezahlt den Schaden?

Ein Zusammenprall mit einem ausgewachsenen Reh oder gar einem Wildschwein verursacht oft erheblichen Blechschaden am Auto - wer bezahlt das eigentlich? Nun, grundsätzlich kommt Ihre Teilkaskoversicherung für Unfälle mit sogenanntem "Haarwild", also etwa Wildschwein, Reh oder Hase, auf. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug in jedem Fall ab. Wenn Ihr Auto beschädigt wird, weil Sie versucht haben, dem Wildtier auszuweichen, springt ebenfalls die Teilkasko ein, wie vor Kurzem ein Münchner Gericht entschied. Das nennt sich dann "Rettungskosten".

Weitere Dinge, die Sie im Hinterkopf haben sollten, um Wildunfällen vorzubeugen:

1. Bei Wildwechsel Fuß vom Gas! Wenn bekannt ist, dass sich Wildtiere in einer Gegend aufhalten, sollten Sie maximal 60 km/h schnell fahren.

2. Beobachten Sie Wald- und Straßenränder stets aufmerksam.

3. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel walten lassen.

4. Neu gebaute Straßen, die durch Waldgebiete führen, sind besonders gefährlich - denn das Wild behält seine gewohnten Wege bei, Warnhinweise fehlen dagegen oft noch.

5. Rechnen Sie stets mit "Nachzüglern": Ein Wildtier kommt selten allein!

6. Wenn Tiere im Scheinwerferkegel Ihres Autos auftauchen: Abblenden, abbremsen und hupen! Oft reißen Sie so das Wild aus seiner Schock-Starre.

7. Wenn ein Unfall wirklich unvermeidbar ist: Lenkrad fest und geradeaus halten, abbremsen und allenfalls vorsichtig ausweichen!

Das müssen Sie bei Haustier-Unfällen tun

Wenn Sie bei einem Haustier-Unfall die Polizei rufen, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Wenn Sie bei einem Haustier-Unfall die Polizei rufen, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Oftmals noch deutlich emotionaler als beim Zusammenstoß mit Rehen oder Hasen sieht die Lage aus, wenn Sie mit dem Auto versehentlich jemandes "kleinen Liebling" erwischen: Unfälle mit Haustieren kommen durchaus vor und sind für Besitzer eine schlimme Sache. Aber wie unterscheiden sie sich rein rechtlich von Wildunfällen?

Anders als beim Wildunfall begehen Sie als Autofahrer keine "Fahrerflucht", wenn Sie einen Hund oder eine Katze überfahren. Vielmehr ist hier der Tierhalter in der Pflicht, auf sein Tier aufzupassen. Und, auch wenn es hart klingt: Es kann sich bei einem Haustier-Unfall um ganz banale "Sachbeschädigung" handeln, wie die ARAG-Experten erklären - denn Tiere werden rein juristisch als "Sache" angesehen.

Sehr wohl können Sie sich aber der Tierquälerei schuldig machen, wenn Sie weiterfahren und das überfahrene Tier noch lebt. In diesem Fall sollten Sie die Unfallstelle absichern und die Polizei rufen. Dem Tier nähern müssen Sie sich als Fahrer nicht. Die ARAG-Experten warnen zudem davor, sich beim Versuch, das verletzte Tier vor dem Verkehr zu sichern, selbst in Gefahr zu bringen.

Ist das Haustier tot, sind Sie zwar nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen - Sie sollten es aber dennoch tun, wenn es eine Gefahr für andere Fahrer darstellt. Wer so anständig ist, anhand des Tierhalsbandes den Besitzer ausfindig zu machen und zu informieren, muss übrigens keine Entschädigungsansprüche fürchten: Die Pflichtverletzung liegt beim Tierhalter. Dieser haftet sogar, wenn durch den Unfall Schäden an Ihrem Fahrzeug entstanden sind.