Zwischen Lockerung und Verschärfung

Welche Corona-Maßnahmen sich ab Montag ändern


Eine Kundin wählt in einem Lebensmittelgeschäft Gemüse aus und trägt eine Maske als Mund- und Nasenschutz (Symbolbild).

Eine Kundin wählt in einem Lebensmittelgeschäft Gemüse aus und trägt eine Maske als Mund- und Nasenschutz (Symbolbild).

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Von Montag, 27. April, an ändert sich wieder viel in Bayern: Einige Corona-Maßnahmen werden gelockert, aber auch die Maskenpflicht kommt.

Geschäfte und Schulen öffnen teilweise wieder und die Maskenpflicht kommt - auf der einen Seite werden von Montag an die Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie leicht gelockert, auf der anderen Seite gibt es weitere Hygienemaßnahmen. Was gilt nun ab kommender Woche? Ein Überblick.

Wann muss ich eine Maske tragen?

Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr müssen Erwachsene und Kinder ab dem sechsten Lebensjahr Mund und Nase bedecken - also überall dort, wo die 1,5 Meter Mindestabstand nicht immer eingehalten werden können. Das gilt übrigens für den gesamten Nahverkehr, also auch in Taxis und bei Fahrten mit Fahrdienstleistern. Auch beim Warten an überdachten Haltestellen oder an Bahnhöfen müssen nach Angaben des Verkehrsministeriums Mund und Nase bedeckt sein. Das kann durch eine selbstgenähte Maske passieren, es reicht aber auch ein Schal, der über Mund und Nase gezogen wird. Solche Community-Masken oder Schals schützten einen selbst zwar nicht vor einer Ansteckung - aber davor, andere womöglich zu infizieren.

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Was passiert, wenn ich keine Maske trage?

Verstöße gegen die Mundschutzpflicht zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus können in Bayern bis zu 5.000 Euro kosten. Dies geht aus dem aktualisierten Bußgeldkatalog hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Demnach werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Besonders teuer wird es aber für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5.000 Euro vor.

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Wo bekomme ich jetzt eine Maske her?

In Apotheken, Sanitätshäusern und auch vereinzelt in Drogerien kann man einen einfachen Mund-Nasen-Schutz kaufen. Aber Achtung: Die Masken müssen regelmäßig ausgetauscht oder sterilisiert werden. Letzteres geht deutlich einfacher mit Stoffmasken im Kochwaschgang. Viele Änderungsschneidereien und andere Textilbetriebe produzieren und verkaufen solche Masken - auch im Internet. Und auch selber nähen ist eine Option: Online finden sich mittlerweile unzählige Anleitungen, die auch ohne Nähmaschine machbar sind. Notfalls tut es aber auch ein einfacher Schal oder ein Halstuch.

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Ich trage eine Maske - muss ich jetzt keinen Abstand mehr halten?

Trotz Maskenpflicht sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern dringend eingehalten werden. Die Masken stellen einen zusätzlichen aber keinen ausschließlichen Schutz dar.

Die Schule beginnt teilweise wieder. Wer muss am Montag wieder hin?

Der Schulbetrieb soll in Stufen wieder aufgenommen werden. Das heißt, dass ab Montag zunächst die Abschlussklassen wieder zurück an die Schulen dürfen. Frühestens am 11. Mai sollen dann diejenigen Jahrgänge folgen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Für alle anderen Jahrgangsstufen einschließlich der Grundschulklassen bleiben die Schulen zunächst geschlossen. Aus Sicherheitsgründen dürfen Lehrer über 60 Jahren aber zu Hause bleiben. Dies gilt auch für Schwangere sowie chronisch Kranke und Betroffene mit Vorerkrankungen." Es gibt Risikogruppen, besonders gefährdete Menschen, sowohl bei den Schülerinnen und Schülern als auch bei den Lehrkräften", sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Mittwoch in München

Muss ich in der Schule einen Mundschutz tragen?

Allen Lehrern und auch möglichst allen Schülern sollen vom Kultusministerium Alltagsmasken zur Verfügung gestellt werden, sofern diese keine haben. Es gibt zwar keine generelle Pflicht, dennoch hält Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler), Masken in bestimmten Situationen für angemessen - etwa bei der Ankunft im Schulgebäude oder dem Toilettengang.

Auch Geschäfte sollen wieder aufmachen. Wo kann ich jetzt wieder einkaufen?

Alle Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab Montag wieder öffnen - wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen können. Das betrifft laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gut 80 Prozent der Geschäfte in Bayern. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind von der Quadratmeter-Grenze ausgenommen. Seit Montag haben außerdem Bau- und Gartenmärkte wieder geöffnet.

Definitiv geschlossen bleiben allerdings etwa große Möbelhäuser, Kaufhäuser und Shopping-Malls. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) rechtfertigte dies mit dem andernfalls drohenden Kundenverkehr sowie Menschen-Ballungen in den Innenstädten. In anderen Bundesländern dürfen Kaufhäuser ihre Waren auf einer reduzierten Fläche anbieten - das ist in Bayern nicht vorgesehen.