Zwei Jahre Zeit

Heizungscheck-Pflicht: Das müssen Betroffene wissen


Seit dem 1. Oktober ist der sogenannte Heizungscheck Pflicht. Was Verbraucher nun beachten müssen. (Symbolbild)

Seit dem 1. Oktober ist der sogenannte Heizungscheck Pflicht. Was Verbraucher nun beachten müssen. (Symbolbild)

Von Julia Muck

Wer auch nur ein Grad niedriger heizt, kann rund sechs Prozent Energie sparen, hieß es zuletzt. Oder: Anstatt zu duschen genüge auch der Waschlappen. Tipps zum Energiesparen gibt es genügend. Um dieses Thema ging es der Bundesregierung auch, als sie dem Gesetzesentwurf zur EnSimiMaV zustimmte. Was hinter der Abkürzung steckt und was Sie nun erwartet, lesen Sie hier.

Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen - oder noch schöner: die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung. In dieser heißt es, dass ein Heizungscheck verpflichtend ist und in den nächsten 24 Monaten durchgeführt werden muss. Was Verbraucher nun wissen müssen:

Für wen gilt die Maßnahme?

Jeder Eigentümer eines Gebäudes, in dem eine Gasheizung genutzt wird, ist seit dem 1. Oktober 2022 dazu verpflichtet, einen Heizungscheck in den nächsten zwei Jahren durchführen zu lassen. Dies betrifft über 14 Millionen Gasheizungen in Deutschland.

Was wird geprüft?

Überprüft wird, ob vorhandene Heizungspumpen noch effizient sind oder ausgetauscht werden müssen und ob Rohrleitungen oder Armaturen gedämmt werden müssen. Wenn die Heizung einen hydraulischen Abgleich benötigen sollte oder eine Anpassung der Heizkurve beziehungsweise einer Nachtabsenkung für effizienteres Heizen nötig ist, wird dies untersucht.

Welche Fristen gibt es?

Allgemein ist der Stichtag für den allgemeinen Heizungscheck der 30. September 2024. Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sind zusätzlich verpflichtet, bis zum 15. September 2024 einen hydraulischen Abgleich an der Zentralheizung vorzunehmen. Wenn in Gebäuden eine Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern beheizt wird oder das Gebäude mindestens zehn Wohneinheiten besitzt, muss der hydraulische Abgleich schon bis zum 30. September 2023 erledigt sein.

Wer darf den Check durchführen?

Nur Fachkundige, also Heizungsbauer, Gas- und Wasser-Installateure, Schornsteinfeger und Energieberater, dürfen den Heizungscheck vornehmen und schriftlich bestätigen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima erklärt, dass die Verpflichtung zum Heizungscheck entfällt, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, deren Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits abgeglichen wurde, sind vom hydraulischen Abgleich ausgenommen. Gleiches gilt, wenn innerhalb der nächsten sechs Monaten ein Austausch stattfinden oder das Gebäude in den nächsten sechs Monaten stillgelegt werden soll.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Termin?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz rät, die Prüfung mit einem ohnehin stattfindenden Termin zu verbinden, um nicht nur sich selbst, sondern auch dem Fachbetrieb Zeit zu sparen.