Zollfahnungsamt

Größter Kokainfund Bayerns: Mehrjährige Haftstrafen


Die beiden Männer wurden wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. (Symbolbild)

Die beiden Männer wurden wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. (Symbolbild)

Von dpa

Im Prozess um den bislang größten Kokainfund in Bayern sind die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die 23 und 26 Jahre alten Männer wurden am Donnerstag vom Landgericht Aschaffenburg wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Für den 26 Jahre alten Angeklagte sieht das Urteil achteinhalb Jahre Gefängnis vor, für seinen Mittäter fünf Jahre und zwei Monate. Außerdem sollen beide in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Die Urteile orientieren sich größtenteils an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil gegen den 26-Jährigen ist bereits rechtskräftig.

Die beiden Männer hatten laut Anklage im vergangenen Juni versucht, mehr als eine Tonne Kokain aus einem Container zu holen, der von der Dominikanischen Republik über den Hamburger Hafen nach Unterfranken transportiert worden war. Die Drogen waren zwischen Medizinprodukten versteckt, die für eine hessische Firma bestimmt waren. Die Ermittler schätzen den Straßenverkaufswert auf knapp 109 Millionen Euro. Das Münchner Zollfahndungsamt sprach von der größten Einzelmenge an Kokain, die bislang in Bayern sichergestellt worden war.

Für den Fund hatten ausländische Behörden einen Tipp gegeben. Am Container-Terminal in Aschaffenburg beschlagnahmten Zollfahnder heimlich die Drogen und nahmen ein paar Tage später im hessischen Friedberg die Männer fest.

Der 23-Jährige hatte während des Prozess bestritten, von dem Drogenschmuggel gewusst zu haben. Vielmehr habe er angenommen, dass es sich um ein Geschäft zu womöglich unversteuerten Elektrogeräten handeln könnte, so sein Verteidiger. Daher forderte sein Anwalt im Plädoyer auch einen Freispruch. Das Urteil gegen den 23-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. (Az: KLs 112 Js 6879/22).

Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde abgetrennt, weil der 45-Jährige zu Prozessauftakt krank war. Der Prozess soll am 10. März beginnen.