Zoll Landshut

Beamte stoppten illegale Abfallausfuhr


Für diese nicht mehr fahrtüchtigen Sattelzugmaschinen hätte man bei der Ausfuhr eine spezielle Genehmigung benötigt, da sie als Abfall gelten.

Für diese nicht mehr fahrtüchtigen Sattelzugmaschinen hätte man bei der Ausfuhr eine spezielle Genehmigung benötigt, da sie als Abfall gelten.

Von Redaktion idowa

Beamte des Hauptzollamts Landshut haben eine illegale Abfallausfuhr gestoppt. Der Ausführer hatte vier nicht mehr fahrbereite Sattelzugmaschinen nach Jordanien transportieren wollen. Die Abfertigungsbeamten stellen allerdings fest, dass die Fahrzeuge nicht mehr fahrtüchtig waren und deshalb als Abfall gelten.

Für derartige Abfälle hätte der Ausführer eine Genehmigung für das Bestimmungsland Jordanien vorlegen müssen. Dies war aber nicht der Fall.

Zudem bemerkten die Beamten, dass an den Schrottfahrzeugen Betriebsstoffe ausgelaufen sind. Dadurch könne Umweltverschmutzung auftreten, teilte das Hauptzollamt auf Nachfrage mit.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Überwachungsbehörde, der Regierung von Niederbayern, untersagten die Zöllner des Hauptzollamts Landshut deshalb die Ausfuhr der Schrottfahrzeuge.

Dem Ausführer droht ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer versuchten illegalen Abfallverbringung. Die engmaschige Ausfuhrüberwachung dient dem Umweltschutz. Die Zollverwaltung kontrolliert Abfalltransporte aus, nach und durch Deutschland.