Winter

Schneemassen: Darf ich den Skiurlaub absagen?


Wer Skifahren möchte, braucht Schnee. Doch wenn es zuviel schneit, vergeht vielen Urlaubern die Lust auf einen entspannten Winterurlaub und die Sorgen wachsen. (Symbolbild)

Wer Skifahren möchte, braucht Schnee. Doch wenn es zuviel schneit, vergeht vielen Urlaubern die Lust auf einen entspannten Winterurlaub und die Sorgen wachsen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Der Skiurlaub ist gebucht, die weiße Pracht schneit herab und dann schickt Frau Holle zuviel des Guten. Viele Skiurlauber standen in den letzten Tagen vor der Entscheidung, ob sie trotz der massiven Schneefälle den Winterurlaub antreten sollten und sich damit eventuell in Gefahr begeben oder ob sie ihre Buchung stornieren sollten. Wie sieht die versicherungstechnische Seite aus, wenn der Winterurlaub wegen schwieriger Witterungsverhältnisse abgesagt werden muss?

Die schwierige Schneesituation in vielen bayerischen und österreichischen Skigebieten verunsichert derzeit viele Urlauber. Angesichts der Bilder und Berichte aus betroffenen Regionen würde der eine oder andere die Reise lieber stornieren. Doch wann ist das möglich? Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Auskunft.

"Wenn der Skiort aufgrund einer extremen Wetterlage nicht erreichbar ist und der Ort evakuiert werden musste, dann ist das höhere Gewalt", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale. Dies bedeutet für Verbraucher, die den Urlaub bei einem Veranstalter als Pauschalreise gebucht haben: Sie können vor der Abreise vom Vertrag zurück treten und die Reise kostenlos stornieren.

Anders sei die Rechtslage, wenn die Anreise und die Unterbringung einzeln als Individualbausteine gebucht wurden. Betroffene können in diesem Fall nur auf die Kulanz des Hotels hoffen: "Anspruch auf eine kostenlose Stornierung haben sie nicht", so Tatjana Halm.

Wer schon vorab ein Ticket für den Lift gekauft hat, hat oft Pech. Die Liftbetreiber schließen meist in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Erstattung der Tickets aus, wenn die Lifte wegen schlechtem Wetter nicht laufen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt gegenwärtig, die Liftkarten nicht im Vorfeld, sondern als aktuelle Tageskarten zu kaufen.