Wiedereröffnung

Sportanlagen in Ostbayern: Das sind die Auflagen


Bis zuletzt waren Sportanlagen, wie hier beim TSV Bogen, komplett gesperrt. Jetzt sind Sport und Training wieder möglich - unter strengen Auflagen.

Bis zuletzt waren Sportanlagen, wie hier beim TSV Bogen, komplett gesperrt. Jetzt sind Sport und Training wieder möglich - unter strengen Auflagen.

Von Redaktion idowa

Ab Montag, den 11. Mai, sind Sportanlagen in Bayern für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten wieder geöffnet. Vereine und Einzelsportler müssen allerdings strenge Hygiene-Auflagen einhalten - von Trainings-Normalität noch keine Spur.

Verschiedene Landkreise in Ostbayern haben bereits Pressemitteilungen zu der Wiedereröffnung veröffentlicht, in denen sie sich auf die Vorgaben der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung berufen. Demnach ist Sport in den Außensportanlagen nun wieder erlaubt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

1. Nach wie vor bezieht sich die Sport-Erlaubnis auf die "frische Luft im öffentlichen Raum" und neu auf öffentliche oder private Freiluft-Sportanlagen, aber auch auf Reithallen.

2. Auch auf Sportanlagen ist, wo immer möglich, der vorgegebene Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Zudem: Trotz neu entfachten Bewegungsdranges sollten Sie Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren - das gilt auch für die Fußballmannschaft.

3. Sport ist auf den Anlagen nur allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erlaubt. Dies bezieht sich auf einzelne Sportanlagen, also beispielsweise Spielfelder.

4. Nur kontaktfreie Sportarten dürfen durchgeführt werden. Erlaubt ist beispielsweise Tennis, die meisten Mannschaftssportarten sind aber vorerst noch nicht möglich: Überall, wo enger Körperkontakt nicht ausgeschlossen werden kann, also beispielsweise beim Fußball, Volleyball oder Basketball, gilt noch immer ein Verbot. Hier kann lediglich Taktik-, Technik- oder Konditionstraining gemacht werden.

5. Umkleidekabinen dürfen aktuell noch nicht genutzt werden. Ebenfalls noch geschlossen sind demnach die Mannschaftsduschen, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist aber möglich.

6. Auch ansonsten müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen strikt eingehalten werden, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten. Zudem sollten Spucken und Naseputzen auf Spielfeldern vermieden werden.

7. Beim Zutritt zu Sportanlagen sollten Sie versuchen, Warteschlangen zu vermeiden.

8. Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume, die zu den Sportstätten gehören, dürfen noch nicht genutzt werden. Die Gebäude dürfen nur zu dem Zweck betreten werden, zwingend erforderliche Sportgeräte herauszuholen oder zurück zu stellen.

9. Durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes dürfen keine besonders infektionsgefährdeten Personengruppen in Gefahr gebracht werden.

10. Es sind keine Zuschauer zugelassen, nur die Sportler selbst dürfen die Anlagen nutzen.