Wer haftet bei Paketverlust?

Verbraucherzentrale mahnt DHL ab


Gerade in der Weihnachtszeit werden viele Geschenke mit dem Paketdienst DHL verschickt. Doch wer haftet, wenn ein Paket verloren geht? (Symbolbild)

Gerade in der Weihnachtszeit werden viele Geschenke mit dem Paketdienst DHL verschickt. Doch wer haftet, wenn ein Paket verloren geht? (Symbolbild)

Von Matthias Jell und Redaktion idowa

Gerade in der Weihnachtszeit werden viele Geschenke mit dem Paketdienst DHL verschickt. Doch wer haftet, wenn ein Paket verloren geht? Genau das ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern nicht klar. Dort glaubt man, bei DHL ein Schlupfloch ausgemacht zu haben. Ein Schlupfloch zum Nachteil der Kunden. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale den Paketdienst nun abgemahnt.

Rund 4,6 Millionen Pakete liefert allein DHL nach eigenen Angaben bundesweit täglich aus. Zur Weihnachtszeit sogar etwa zehn bis elf Millionen Pakete. Logistisch eine Mammutaufgabe. Dabei geht allerdings auch schon mal das ein oder andere Paket verloren. "Unser Sendungsvolumen summierte sich 2017 zu fast 20 Milliarden Paketen und Briefen im Jahr. Im Vergleich dazu lagen die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur mit 7.500 nicht mal mehr im Promillebereich", berichtet DHL-Sprecher Erwin Nier auf idowa-Nachfrage. Für betroffene Kunden freilich nur ein Wermutstropfen. Insbesondere dann, wenn sie auf dem dadurch entstandenen Schaden sitzenbleiben.

Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Päckchen oder das Paket nicht "bedingungsgerecht" verpackt wurde. Das gibt die DHL in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Demnach besteht nur dann ein Haftungsanspruch, wenn die Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Inhalts zulässt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern ist diese Klausel nicht hinnehmbar. "Es ist ungenau formuliert, der Kunde kann sich darunter nichts vorstellen. Was ist eine neutrale Verpackung konkret?", fragt Tatjana Halm, Pressesprecherin der Verbraucherzentrale Bayern. Halm weiter: "Die Klausel ermöglicht es DHL, die Haftung im Einzelfall auszuschließen." Ein Schlupfloch also, um den Schaden auf den Kunden abzuwälzen? Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Bayern nun DHL abgemahnt.

"Diese Klausel sollte entweder komplett gestrichen oder aber zumindest klarer definiert werden", so die Forderung der Verbraucherzentrale. Tatjana Halm macht das Problem an zwei Beispielen fest: "Setzt man sich bereits einem Haftungsrisiko aus, wenn ein Markenschuhkarton als Verpackung verwendet wird? Sind Geschenkverpackungen unzulässig, weil sie keine neutrale Verpackung darstellen?"

Doch was sagt DHL selbst zu der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bayern? Nier: "Sobald die Abmahnung bei uns eingegangen ist, wird sie von unseren Juristen geprüft. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, werden wir uns dazu äußern."