Welttierschutztag

Bayerische Tierschützer fordern Katzenschutzverordnung


Bayerische Tierheime sind mit der Flut an Katzenbabys überfordert. Eine Katzenschutzverordnung, die der Tierschutzbund aktuell fordert, könnte Abhilfe schaffen. (Symbolbild)

Bayerische Tierheime sind mit der Flut an Katzenbabys überfordert. Eine Katzenschutzverordnung, die der Tierschutzbund aktuell fordert, könnte Abhilfe schaffen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Der Landesverband Bayern des Deutschen Tierschutzbundes fordert zum Welttierschutztag für den Freistaat eine Katzenschutzverordnung. Was es damit auf sich hat und wo es die Verordnung bereits gibt.

Am 4. Oktober ist Welttierschutztag. Tierschützer nutzen diesen Tag, um auf das Leid von Tieren aufmerksam zu machen, das durch Menschen verursacht wird. Mit "Animal Hoarding, Tierquälerei, industrieller Massentierhaltung und tagelangen Tiertransporten in Drittländer unter schlimmsten Transportbedingungen" nennt der Landesverband Bayern des Deutschen Tierschutzbunds in einer Verlautbarung nur einige Beispiele.

Auch die schwierige Situation der Tierheime in Bayern soll am diesjährigen Tierschutztag in den Fokus gerückt werden. Tierheime, besonders im ländlichen Bereich, kämpfen laut dem Tierschutzbund schon viele Jahre mit einer kaum noch zu bewältigenden Flut an Katzen, vor allem kranken Babykatzen. Als dauerhafte Lösung und Vermeidung neuen Katzenelends bleibe demnach nur noch die Kastration übrig. So könne die Geburtenflut eingedämmt werden. Die Corona-Krise habe die Situation in den Tierheimen übrigens noch verschärft.

Kastration sei Beitrag zum Tierschutz

"Die Kastration von Katzen und Katern ist ein aktiver Beitrag zum Tierschutz", heißt es in der Verlautbarung des Landesverbands weiter. Das sei auch für bereits entstandene, größere Populationen im ländlichen Raum wichtig.

Der Landesverband fordert zudem, dass sämtliche bayerische Kreisverwaltungsbehörden dem Beispiel von Pfaffenhofen in Bayern folgen und Katzenschutzverordnungen erlassen, auf deren Grundlage die Kommunen und Veterinärbehörden Kastrationen und eine Kennzeichnungspflicht anordnen können. Langfristig würden davon letztlich die Tierheime und die Kommunen profitieren, in deren Zuständigkeitsbereich Fundtiere und die damit verbundenen Kosten eigentlich fallen.

Vergütung für Tierheime längst überfällig

Tierschutzvereine und Tierheime sind laut den bayerischen Tierschützern aber ohnehin oft Partner der Städte und Gemeinden und übernehmen mit der Aufnahme und Betreuung von Fundtieren kommunale Pflichtaufgaben. Es sei deswegen längst überfällig, dass die Grundlage für eine bayernweit einheitliche Regelung zur kostendeckenden Vergütung dieser Dienstleistungen an die Tierheime geschaffen wird.

"Damit sollte auch die Endlosdebatte über herrenlose Tiere ein für alle Mal beendet werden", sagt Ilona Wojahn, Präsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern. Denn alle herrenlosen Haustiere, vor allem Katzen, seien durch Menschen verursacht und Abkömmlinge von in Haushalten gehaltenen Tieren. "Es kann und darf nicht sein, dass sich ausschließlich Tierschützer für sie einsetzen und sich um sie kümmern. Es ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft, rechtliche und finanzielle Voraussetzungen zu schaffen, damit auch für solche Tiere Fürsorgepflicht besteht und diese umgesetzt werden kann."