Weltgedenktag für Straßenverkehrsopfer

Weniger Verunglückte in Bayern


Am 17. November ist der weltweite Gedenktag für Straßenverkehrsopfer (Symbolbild).

Am 17. November ist der weltweite Gedenktag für Straßenverkehrsopfer (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Der dritte Sonntag im November ist weltweit dem Gedenken an die Opfer des Straßenverkehrs und ihrer Angehörigen gewidmet. Pünktlich zu dem Gedenktag hat das Landesamt für Statistik die Unfallstatistik für September veröffentlicht.

Der Welt-Gedenktag für die Straßenverkehrsopfer wird am 17. November 2019 begangen. An diesem Tag wird all jener gedacht, die im Straßenverkehr zu Tode gekommen sind. Weltweit soll die Zahl der Unfalltoten laut Schätzungen jährlich bei 1,2 Millionen liegen. Für das Jahr 2018 gibt der Verkehrssicherheitsrat die Anzahl der bei Verkehrsunfällen in Europa ums Leben Gekommenen mit 25.100 an. In Deutschland starben 2018 laut Statistischem Bundesamt 3.265 Menschen im Verkehr - das waren 2,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Minutentakt gibt es Verletzte auf den Straßen.

In Bayern waren die Zahlen zuletzt rückläufig. Gut 33.000 Unfälle meldete die Polizei laut Landesamt für Statistik für den September 2019. Insgesamt sank die Zahl der Verkehrsunfälle in Bayern damit um 4,8 Prozent. Auch die Unfälle, bei denen Menschen verletzt wurden, gingen um über 15 Prozent zurück. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Sachschaden sank um fast 3 Prozent.

Von Januar bis September 2019 ereigneten sich insgesamt fast 310.000 Unfälle. Damit stieg die Zahl der gesamten Unfälle im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit gut einem Prozent leicht an. Verunglückt sind jedoch um die sechs Prozent weniger Menschen als zwischen Januar und September 2018.

Der Versicher ARAG hat zentrale Probleme aufgelistet, die auf deutschen Straßen auftreten und die zu Unfällen führen können.

Kein Kavaliersdelikt: Bei Rot über Ampel fahren

Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt. Wegen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind die Strafen hart - von Bußgeld und Punkten in Flensburg bis zum Fahrverbot. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich, erklären die ARAG-Experten. Und: Nicht nur die Farbe Rot kann bei einer Ampel teuer werden. Auch beim so genannten Gelblichtverstoß kann es ein Bußgeld geben.

Raser aufgepasst

Zwar ist laut Statistischem Bundesamt Destatis die Zahl der Verkehrstoten im März dieses Jahres um knapp neun Prozent zum Vorjahr gesunken. Doch überhöhte Geschwindigkeit gehört nach wie vor zu den häufigsten Unfallursachen. Daher appellieren die ARAG Experten an alle Raser: Runter vom Gas!

Drogen und Alkohol am Steuer

Autofahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist nicht nur gefährlich für den Fahrer und Beifahrer, sondern gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer. Daher drohen neben hohen Geldbußen und Punkten auch Führerscheinentzug und unter Umständen sogar Freiheitsstrafe. Wenn der Führerschein beschlagnahmt wird, bleibt häufig nur die erfolgreiche Teilnahme an der kostenintensiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), um überhaupt eine Chance zu haben, wieder ein motorisiertes Fahrzeug fahren zu dürfen.

Abstand halten

Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung gehört auch ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug laut ARAG zu einer der häufigsten Unfallursachen. Wie schon in der Fahrschule gelernt, muss der Abstand nach vorne zum nächsten Fahrzeug so groß sein, dass man auch bei einem plötzlichen Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugführers selbst anhalten kann.

Rechtsfahrgebot

Wer viel Autobahn fährt, kennt den Anblick nur zu gut: Kaum gibt es mehr als zwei Fahrstreifen, scheinen Autofahrer eine Vorliebe für die mittlere Spur zu entwickeln. Keine Spur ist so gut besucht wie diese. Dabei herrscht hierzulande doch das Rechtsfahrgebot, oder? Grundsätzlich ja, doch die ARAG Experten nennen eine Einschränkung und beziehen sich dabei auf die Straßenverkehrsordnung: Die besagt, dass der mittlere Fahrstreifen durchgängig befahren werden kann, wenn es mindestens drei Fahrstreifen gibt und man ab und zu ein Fahrzeug überholt, das auf der rechten Spur unterwegs ist. Übrigens: Wenn gleichzeitig von links und rechts ein Fahrer auf die mittlere Spur wechseln will, hat der Wagen Vortritt, der einen Vorsprung hat.