Weitere Schutzmaßnahmen

Geflügelpest im Landkreis Straubing-Bogen


Bei einem Wildvogel (einer Graugans) im Landkreis Straubing-Bogen wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen (Symbolbild).

Bei einem Wildvogel (einer Graugans) im Landkreis Straubing-Bogen wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Im Landkreis Straubing-Bogen ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt - amtlich bestätigt.

Bei einem Wildvogel (einer Graugans) im Landkreis Straubing-Bogen wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb im gesamten Landkreis weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.

Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft. Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Privatpersonen, die Geflügel halten. Insbesondere wurde im Gebiet des Landkreises Straubing-Bogen eine allgemeine Stallpflicht erlassen.

Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Das Landratsamt bittet Bürgerinnen und Bürger verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.