Wegen missverständlichem Plakat

Tina Turner klagt gegen Passauer Veranstalter


Dorothea "Coco" Fletcher (links), Hauptdarstellerin von "Simply the Best - Die Tina Turner Story", und Oliver Forster, Geschäftsführer der Konzertagentur Cofo Entertainment, mit dem fraglichen Plakat.

Dorothea "Coco" Fletcher (links), Hauptdarstellerin von "Simply the Best - Die Tina Turner Story", und Oliver Forster, Geschäftsführer der Konzertagentur Cofo Entertainment, mit dem fraglichen Plakat.

Von Redaktion idowa

"What's love got to do with it"? Nichts vermutlich, hier geht es offenbar ums Prinzip. Rock-Legende Tina Turner hat wegen eines missverständlichen Konzert-Plakats gegen einen Passauer Veranstalter geklagt - und könnte nun Recht bekommen.

Vor dem Landgericht Köln konnte Tina Turner am Mittwoch einen Erfolg in ihrem Rechtsstreit mit einem Passauer Konzertveranstalter einfahren. Die Sängerin ("Simply the Best") hatte gegen das Plakat für eine Tina-Turner-Show geklagt, an der sie selbst nicht beteiligt ist. Die Begründung der 79-Jährigen: Die Frau auf dem Plakat sei ihr zu ähnlich. Man könne deshalb denken, dass sie selbst in der Show auftrete.

Und das Landgericht gab ihr recht. Zwar fiel am Mittwoch noch keine Entscheidung, der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva sagte jedoch, die Klage von Tina Turner habe Aussicht auf Erfolg. Das Problem sei in der Tat, dass man denken könnte: "Da spielt Tina Turner mit." Es fehle auf dem Plakat ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die echte Tina Turner nicht zu sehen sei.

Das Plakat bewirbt die Show "Simply The Best - Die Tina Turner Story", in der ihr Leben und ihre Karriere nachgezeichnet werden. Tatsächlich darauf zu sehen ist Hauptdarstellerin Dorothea "Coco" Fletcher.

Vier Wochen Zeit zur Einigung

Der Richter empfahl dem Passauer Tourveranstalter "Cofo Entertainment", einen entsprechenden unmissverständlichen Hinweis auf dem Plakat hinzuzufügen. Im Gegenzug soll Tina Turner dann auf weitere Forderungen verzichten. Beide Seiten bekamen vom Gericht vier Wochen Zeit, um in diesem Sinne eine gütliche Einigung zu erzielen, andernfalls verkündet das Gericht am 22. Januar eine Entscheidung.

Für Cofo Entertainment bleibt zu hoffen, dass Frau Turner sich an ihren eigenen Song erinnert und beschließt: "I don't wanna fight".