Wegen Geflügelpest

Aufstallungspflicht im Landkreis Cham


Der Landkreis Cham erlässt eine Allgemeinverfügung wegen der Geflügelpest.

Der Landkreis Cham erlässt eine Allgemeinverfügung wegen der Geflügelpest.

Von Redaktion idowa

Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im gesamten Landkreis Cham angeordnet. Nachdem die Geflügelpest bei weiteren Wildvögeln nachgewiesen wurde, reagiert das Landratsamt Cham.

Bei mehreren verendeten Graugänsen, in einem Fall auch außerhalb der bisher bestehenden Gebiete mit Aufstallungspflicht, wurde ebenfalls Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel muss deshalb im gesamten Landkreis Cham eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel angeordnet werden.

Das Landratsamt Cham hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, diese ist im Amtsblatt des Landkreises Cham veröffentlicht (https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/amtsblaetter/amtsblaetter-2021).

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Cham in Kraft, sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Hobbyzüchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Alle Geflügelhalter werden nochmals gebeten, weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.

Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.