Wegen Coronavirus

Stadt Landshut erlässt Allgemeinverfügung


Die Stadt Landshut hat eine Quarantäne für alle Personen angeordnet, die mit dem Coronavirus infiziert sind, in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu Infizierten hatten (Symbolbild).

Die Stadt Landshut hat eine Quarantäne für alle Personen angeordnet, die mit dem Coronavirus infiziert sind, in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu Infizierten hatten (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Da die Krankheitsfälle auch in der Stadt Landshut rapide zunehmen und andernorts bereits tödliche Krankheitsverläufe aufgetreten sind, hat die Stadt Landshut mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung erlassen. Alle Corona-Infizierte sowie Personen, die sich angesteckt beziehungsweise erkrankt sein könnten, müssen mindestens 14 Tage in Quarantäne.

Die Quarantäne-Anordnung ist laut einer Pressemitteilung der Stadt erforderlich, um Infektionsketten wirksam zu unterbrechen und das Risiko der Weiterverbreitung sowie der Gesundheitsgefährdung der Bürger zu senken. Ziel ist eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Betroffen von der 14-tägigen Quarantäne-Anordnung sind hauptsächlich drei Personengruppen: Neben den positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen gilt die Anordnung auch für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet - entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut - aufgehalten haben, auch wenn diese keine Symptome haben.

Personen, die direkten Kontakt zu einem CoronaVirus-Infizierten hatten, etwa im Rahmen eines Gesprächs mit mindestens 15-minütigem Gesichtskontakt, müssen in Quarantäne. Sofern eine stationäre Behandlung auszuschließen ist, haben sich die betroffenen Personen für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen ausschließlich in ihrer Wohnung oder auf den von ihnen selbst genutzten Bereichen ihres Wohnungsgrundstückes, an denen Kontakt mit Dritten weitestgehend ausgeschlossen werden kann, aufzuhalten.

Darüber hinaus muss dort auch die durchgängige Erreichbarkeit für das Staatliche Gesundheitsamt Landshut gewährleistet sein. Der Kontakt mit in häuslicher Gemeinschaft stehenden Personen ist auf das absolut notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Die ausführliche Allgemeinverfügung, in der die jeweiligen notwendigen und verbindlichen Schutzmaßnahmen sowie weitere Informationen nachzulesen sind, steht online unter www.landshut.de/corona zur Verfügung.