Wegen Corona-Virus

Beerdigungen finden statt - aber mit Einschränkungen


Momentan finden Beerdigungen nur im sehr kleinen Kreis statt und unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen. (Symbolbild)

Momentan finden Beerdigungen nur im sehr kleinen Kreis statt und unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Es ist immer schwer, wenn sich im eigenen Familienkreis ein Todesfall ereignet und man sich von einem geliebten Menschen verabschieden muss. Die Termine bei einem Bestattungsunternehmen sowie die Organisation der Beerdigung und der Trauerfeier sind schon unter normalen Umständen nicht leicht. Wie gestaltet sich aber die Vorbereitung und Durchführung einer Beerdigung unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Krise?

Die wichtige Nachricht für Angehörige zuerst: Die am Freitag von Ministerpräsident Markus Söder angeordneten Ausgangsbeschränkungen werden nicht auf Beisetzungen im engsten Familienkreis angewendet. Matthias Liebler, der Stellvertretende Vorsitzende des Bestatterverbandes Bayern, berichtet gegenüber idowa, dass die bayernweit einheitliche Regelung des Gesundheitsministeriums vom Berufsverband ausdrücklich begrüßt wird. Demzufolge finden nach wie vor Bestattungen statt, jedoch mit deutlichen Einschränkungen beziehungsweise unter strengen Auflagen des Gesundheitsministeriums. "Bei Urnenbestattungen ist es möglich, diese zu verschieben, da es in Bayern keinerlei Bestattungsfristen zu beachten gibt", sagt Liebler. Erdbestattungen müssten jedoch nach wie vor innerhalb von 96 Stunden (Feiertage, Samstage und Sonntage ausgenommen) nach Feststellung des Todes stattfinden. Eine Hinausschiebung der Bestattungsfrist sei nur auf Antrag möglich.

Trotz der aktuellen Situation, in der soziale Kontakte auf ein Minimum reduziert werden müssen, soll weiterhin ein Weg zum Abschied für Familien aufrechterhalten werden. Dabei steht natürlich der Infektionsschutz an oberster Stelle. Das jeweilige Unternehmen legt dabei die Schutzmaßnahmen selbst fest und folgt hier, soweit das von der Betriebsgröße und -struktur möglich ist, den Empfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. Verschiedene Maßnahmen sind hier vorgesehen, beispielsweise sollen Beratungsgespräche nur noch mit maximal zwei Angehörigen durchgeführt werden, im Idealfall werden diese telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Maximal sind 15 Trauergäste erlaubt

Auch bei der Durchführung der Beerdigung gelten einige Regeln, die das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege festgelegt hat. Demzufolge darf eine Beerdigung nur veranstaltet werden, wenn die Trauergesellschaft den engsten Kreis nicht übersteigt und die Teilnehmerzahl exklusive der Bestattungsmitarbeiter und eventuell des Pfarrers maximal 15 Personen beträgt. Außerdem ist es verboten, den Bestattungstermin in der Presse oder in sonstiger Weise bekannt zu geben. Grundsätzlich ist es auch verboten, dass Personen mit Fieber oder mit Symptomen einer Atmewegsinfektion am Begräbnis teilnehmen. Weiterhin sind derzeit Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg nicht mehr zulässig.

In der vergangenen Woche wurden außerdem von den Kirchen bereits die Gottesdienste ausgesetzt, berichtet Matthias Liebler. Das bedeutet, dass Angehörige derzeit auf einen Trauergottesdienst beziehungsweise auf ein Requiem verzichten müssen. "Es wird abzuwarten sein, wie sich die Situation entwickeln wird. Wir gehen davon aus, dass es nach der Aufhebung des Gottesdienstverbotes lokal Gottesdienste für alle beziehungsweise mehrere Verstorbene geben wird. Das regeln die Pfarreien jeweils für ihren Bereich dann selbst", lautet Lieblers Einschätzung.

Bei der Organisation der Beerdigungen hat man mittlerweile zunehmend mit Lieferengpässen zu kämpfen. In den nächsten Tagen sei damit zu rechnen, dass es zu Lieferschwierigkeiten bei den Floristen und Gärtnern hinsichtlich des Blumen- und Grabschmucks kommen werde. "Dieses Problem stufen wir allerdings als zweitrangig ein. Momentan gibt es schon Engpässe bei unseren Mitgliedsbetrieben für die Beschaffung von Schutzkleidung, Desinfektionsmitteln und zunehmend auch Särgen", sagt Liebler.