Bausenat gegen nachträgliches Zugeständnis
Wegen 98 und 79 Zentimeter: "Tiny House" in Landshut bleibt zu hoch
28. Februar 2022, 17:59 Uhr aktualisiert am 28. Februar 2022, 17:59 Uhr
Kein Happy End für das Tiny House: Das kleine Wohnhaus am Herzogstandweg im Landshuter Westen wird in seiner etwas zu hohen Form nicht nachträglich für zulässig erklärt. Mit 8:3-Stimmen hat der Bausenat in seiner jüngsten Sitzung eine Befreiung von der festgesetzten Traufhöhe abgelehnt. Den Ausschlag gaben letztlich 98 bzw. 79 Zentimeter - so groß sind die Überschreitungen der zulässigen Höhe auf der Süd- beziehungsweise Nordseite des Hauses.
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