Bausenat gegen nachträgliches Zugeständnis

Wegen 98 und 79 Zentimeter: "Tiny House" in Landshut bleibt zu hoch


Statt der erlaubten 3,95 Meter ist das Tiny House im Landshuter Westen 4,93 beziehungsweise 4,74 Meter hoch geworden. Daraufhin wurde der Bau erst eingestellt - und nun vom Bausenat endgültig gestoppt.

Statt der erlaubten 3,95 Meter ist das Tiny House im Landshuter Westen 4,93 beziehungsweise 4,74 Meter hoch geworden. Daraufhin wurde der Bau erst eingestellt - und nun vom Bausenat endgültig gestoppt.

Kein Happy End für das Tiny House: Das kleine Wohnhaus am Herzogstandweg im Landshuter Westen wird in seiner etwas zu hohen Form nicht nachträglich für zulässig erklärt. Mit 8:3-Stimmen hat der Bausenat in seiner jüngsten Sitzung eine Befreiung von der festgesetzten Traufhöhe abgelehnt. Den Ausschlag gaben letztlich 98 bzw. 79 Zentimeter - so groß sind die Überschreitungen der zulässigen Höhe auf der Süd- beziehungsweise Nordseite des Hauses.

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