Was Sie wissen müssen

Organspendeausweis ausfüllen - und was passiert dann?


Wer Organe spenden möchte, benötigt einen Organspendeausweis (Symbolbild).

Wer Organe spenden möchte, benötigt einen Organspendeausweis (Symbolbild).

Auf den ersten Blick klingt es einfach: Ausweis besorgen, ihn ausfüllen und damit ist alles geregelt. Von wegen. Erfahren Sie hier, was Sie zu dem Thema wissen müssen.

Rund 9.000 Patienten warten derzeit auf ein Organ. Die Zahl der Spender dagegen ist mit 932 gering. Obwohl der Bundestag vergangene Woche die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung für Organspenden abgelehnt und sich für eine moderate Reform entschieden hat, wird es noch bis 2022 dauern, bis sie in Kraft tritt. Demnach sollen Hausärzte Patienten alle zwei Jahre über die Organspende informieren und sie zu einem Eintrag ins Online-Register ermuntern. Auch bei Erste-Hilfe-Kursen vor einer Führerscheinprüfung soll das Thema eine Rolle spielen. Die Suche nach möglichen Spendern würde ein Register vereinfachen. Ärzte könnten schneller überprüfen, ob eine Person Organspender ist. Ein Ausweis ist allerdings dann immer noch nötig.

Wo gibt es den Organspendeausweis?

Erhältlich ist der Ausweis unter anderem in Apotheken, Arztpraxen und auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Von Vorteil ist es, auch Angehörige über die Entscheidung zu informieren. Den Ausweis heben Spender am besten im Geldbeutel auf. Wer eine Patientenverfügung hat, muss darauf achten, dass sich zwischen beiden Dokumenten keine Widersprüche ergeben.

Wer darf Organe spenden?

Bei Spenden gibt es keine Altersgrenze. Nur bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr müssen Eltern zustimmen. Ausschlusskriterien sind einige Infektionen und sowie eine akute Krebserkrankung.

Auf dem Ausweis kann man einer Organ- und Gewebespende zustimmen, sie ablehnen, nur bestimmte Organe und Gewebe freigeben und eine Person benennen, die im Notfall über eine Spende entscheiden soll.

Wer kein Spender mehr sein möchte, vernichtet seinen Ausweis.

Welche Organe kann man spenden?

Es gibt drei verschiedene Arten: Die Lebendspende, die postmortale Organspende und eine Gewebetransplantation.

Bei der Lebendspende kommen nur die Niere und Teile der Leber infrage. Der Spender geht ein gesundheitliches Risiko ein und darf laut BZgA nur spenden, wenn kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Infrage kommen nur Spender, die dem Patienten nahestehen. Das betrifft Verwandte ersten oder zweiten Grades, Verlobte, Lebenspartner und Personen, die sich sehr verbunden fühlen. Finanzielle Überlegungen dürfen keine Rolle spielen.

Von einer postmortalen Spende sprechen Ärzte, wenn der Spender bereits hirntot ist. Sobald zwei Ärzte unabhängig voneinander den Verdacht auf einen unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall bestätigt haben, können sie dem Patienten Organe wie Herz, Lunge und Darm entnehmen.

Eine Gewebetransplantation kann von lebenden und auch von verstorbenen Personen stammen. Am häufigsten wird laut BZgA Material von der Augenhornhaut entnommen. Spender sind Verstorbene. Ziel ist es, Menschen vor dem Erblinden zu bewahren. Jährlich wird die Transplantation alleine in Deutschland 5.000 Mal durchgeführt. Es können daneben Knochengewebe und Haut transplantiert werden.

Was passiert, wenn keine Entscheidung dokumentiert ist?

Die Entscheidung kann die Person in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentieren. Darüber hinaus gilt die mündlich mitgeteilte Entscheidung gegenüber Angehörigen. Ist keine Entscheidung zu Lebzeiten bekannt, fragen Ärzte Angehörige nach dem Willen des Patienten. Sie sollen nach eigenen Wertvorstellungen entscheiden. Die Erfahrung zeigt laut Petra Kreuter, Pressesprecherin von der BZgA, dass es für Angehörige sehr entlastend ist, wenn die Entscheidung der Organspende bekannt ist.