Ohne sie geht nichts: Für das Auszählen der auf einem Wahlzettel abgegebenen Stimmen und die Feststellung des Ergebnisses in einem Wahlbezirk braucht es Wahlhelfer.

Die Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ist Bürgerpflicht. Melden sich nicht genug Freiwillige, kann eine Berufung durch die Gemeinde erfolgen. Im Idealfall aber stehen die Frauen und Männer, die am Wahltag im Einsatz sind, schon lange vorher fest.