Der Vorschlag stieß auf breite Zustimmung: Der Bad Kötztinger Pfingstbräutigam darf künftig aus dem gesamten Stadtgebiet kommen, sprich: auch aus den Ortsteilen. Die sogenannten "Pfingst-Gemarkungsgrenzen" werden an die Grenzen des Stadtgebiets angepasst. Welche Gründe gibt es für diese Entscheidung?