Vorsicht bei "Wertverwalter"-Jobs

Polizei Niederbayern warnt vor unseriösen Stellenanzeigen


Geköderte "Mitarbeiter" werden häufig dazu benutzt, durch Betrug erlangtes Geld in Kryptowährungen wie Bitcoin umzuwandeln. (Symbolbild)

Geköderte "Mitarbeiter" werden häufig dazu benutzt, durch Betrug erlangtes Geld in Kryptowährungen wie Bitcoin umzuwandeln. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Aus aktuellem Anlass warnt das Polizeipräsidium Niederbayern vor vermeintlich lukrativen Jobangeboten in den Stellenanzeigen örtlicher Tageszeitungen sowie im Internet und stellt klar: Solche Tätigkeiten können strafbar sein.

Dabei handelt es sich vermeintlich seriöse Jobangebote beispielsweise als "Transaktionsverwalter" oder "Wertverwalter". Häufig werden für die Stellenanzeigen tatsächlich existierende Namen von Firmen und Gesellschaften verwendet, um so den Anschein seriösen Auftretens zu erwecken.

Das Problem: Die angeblichen Stellenanzeigen werden ausschließlich benutzt, um Kontoinhaber für Tätigkeiten anzuwerben, die unrechtmäßig erlangte Gelder verschleiern oder in Kryptowährungen umwandeln sollen. In der Regel sollen Betroffene dann Zahlungen über ihr zur Verfügung gestelltes Bankkonto entgegennehmen und an Dritte weiterleiten. Nicht selten stammt dieses Geld wiederum von Menschen, die Opfer von kriminellen Machenschaften und Betrügereien geworden sind.

"Finanzagententätigkeit" ist strafbar

Die kriminellen "Arbeitgeber" locken ihre Opfer mit "besten Verdienstmöglichkeiten - verbunden mit wenig Aufwand" oder ähnlichen Ködern. Immer wieder fallen Bürger auf die unterschiedlichen Maschen herein: Alleine die niederbayerischen Kriminaldienststellen haben dieses Jahr bereits in weit über 200 Fällen wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit diesen sogenannten "Finanzagententätigkeiten" ermittelt.

Was unwissende Finanzagenten aber häufig nicht ahnen: Statt des vermeintlich lukrativen Geschäftes drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen wegen leichtfertiger Geldwäsche und zivilrechtliche Forderungen der Geschädigten. Daneben erwartet die Opfer in aller Regel ein Verfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) wegen des Betreibens unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte. Banken kündigen regelmäßig Konten von Finanzagenten.

Das Polizeipräsidium appelliert deshalb: Lassen Sie sich von derartigen Angeboten nicht ködern. Prüfen und hinterfragen Sie solche Annoncen kritsch und erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Agentur für Arbeit oder bei den Verbraucherzentralen. Übermitteln Sie zudem keinesfalls ihre Konto- oder Ausweisdaten.