Fünf Verurteilungen wegen Diebstahls in drei Jahren, die neuerliche Tat während einer laufenden Bewährungszeit und nur sieben Monate nach dem letzten Urteil begangen - da muss selbst die wohlmeinendste Richterin eine Angeklagte ins Gefängnis schicken. Und, da spielt es dann auch keine Rolle mehr, dass es gerade um Waren im Wert von 36 Euro ging und das Schicksal der Frau auf der Anklagebank in den 46 Jahren ihres bisherigen Lebens mehrmals recht übel mitgespielt hatte.
"Ach Mann, echt!" Richterin Birgit Fischer war hörbar verärgert darüber, dass die 46-Jährige, die sie erst vor einem guten halben Jahr zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte, schon wieder vor ihr auf der Anklagebank Platz genommen hatte. Während sie damals bei einem raffiniert eingefädelten Ladendiebstahl - es ging um acht Flacons namhafter Hersteller im Wert von fast 800 Euro - erwischt worden war, hatte sie diesmal in einem Supermarkt Lebensmittel für rund 36 Euro gestohlen. Vom Detektiv geschnappt und der Polizei vernommen, stellte sich heraus, dass sie die 36 Euro und zudem die "Verwaltungsgebühr" von 100 Euro bezahlen konnte.
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