Vollrausch keine Entschuldigung

Keine Bewährung für den Parkhausschreck von Freising


Ein Geschädigter hatte dem 51-Jährigen die Parkgebühr bezahlt, nachdem er dessen Waffe gesehen hatte.

Ein Geschädigter hatte dem 51-Jährigen die Parkgebühr bezahlt, nachdem er dessen Waffe gesehen hatte.

Von Redaktion Landshut Stadt

Mit einem Gefängnisaufenthalt endet nach Urteil der ersten Strafkammer des Landgerichts der bizarre Ausraster eines 51-Jährigen in einem Freisinger Parkhaus im September 2019. Wie berichtet, hatte der sturzbetrunkene Aachener unter Vorhalt einer ungeladenen Schreckschusspistole zwei Volksfestbesucher gezwungen, in sein Auto einzusteigen. Dort schikanierte und erniedrigte er die beiden 21-Jährigen. Die Kammer sah nach der Beweisaufnahme vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässigen Vollrausch und unerlaubtes Führen einer Schusswaffe als erwiesen an und verurteilte den 51-Jährigen am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

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