Volksentscheid in Berlin

Parteien nach Enteignungsvotum vorsichtig und skeptisch


Unterstützer der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" sammeln sich vor Beginn der Wahlparty der Initiative vor den Union-Filmstudios.

Unterstützer der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" sammeln sich vor Beginn der Wahlparty der Initiative vor den Union-Filmstudios.

Von mit Material der dpa

Berlinerinnen und Berliner wollen große Wohnungskonzerne enteignen. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid in der Hauptstadt muss die künftige Regierung schauen, ob das verfassungsrechtlich umsetzbar ist.

Der erfolgreiche Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin dürfte die künftigen Regierungsparteien in ihren Koalitionsgesprächen und darüber hinaus weiter umtreiben. Die "Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen" kündigte am Montag bereits an, den Druck weiter aufrecht zu erhalten. "Nur wenn wir stark sind, wird die Regierung gezwungen sein, diesen Vorschlag umzusetzen", sagte ihr Sprecher, Rouzbeh Taheri, im RBB-Inforadio.

"Wir akzeptieren weder Hinhaltestrategien noch Abfangversuche. Wir kennen alle Tricks", ergänzte sein Sprecherkollege Kalle Kunkel. "Wir lassen nicht locker, bis die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen umgesetzt ist."

Sollte die künftige Berliner Politik bei diesem Thema bremsen, könne sich die Initiative einen weiteren Volksentscheid vorstellen, sagte Taheri. Dabei könne die Bevölkerung dann direkt über einen Gesetzesentwurf abstimmen. "Direkte Demokratie hat auch die Möglichkeit, ein Gesetz selbst durchzubringen", sagte Taheri. "Das ist nicht unser Vorhaben aktuell, aber das ist eine der Möglichkeiten, die uns offen stehen".

Entscheidung "respektieren" und "ernst nehmen"

SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey kündigte am Montag an, den Willen der Bevölkerung zu respektieren. "Es muss jetzt auch die Erarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes erfolgen", sagte sie am Montag im RBB-Inforadio. "Aber dieser Entwurf muss dann eben auch verfassungsrechtlich geprüft werden." Giffey hatte sich im Wahlkampf stets gegen eine Enteignung ausgesprochen.

Auch die Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch rief am Montag dazu auf, das Ergebnis ernst zu nehmen. "Das gehört in Koalitionsverhandlungen", sagte Jarasch am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Doch auch sie schränkte ein: Die Politik müsse prüfen, ob eine Umsetzung des Bürgervotums für Enteignungen machbar sei. "Es gibt für ein solches Gesetz aber noch viele rechtliche und praktische Fragen zu klären."

Jarasch warb als Alternative für ihr Konzept eines "Mietenschutzschirms", also eines freiwilligen Pakts zwischen Politik, Vermietern und anderen Beteiligten für Neubau und faire Mieten. "Die Wohnungsunternehmen haben das in der Hand", sagte sie.

Senat soll gesetzliche Grundlage erarbeiten

Die Berlinerinnen und Berliner hatten sich bei einem Volksentscheid der Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" für die Enteignung von Wohnungskonzernen ausgesprochen. 56,4 Prozent der Wähler stimmten am Sonntag dafür, 39,0 Prozent dagegen. Damit ist der Senat laut Beschlusstext nun aufgefordert, "alle Maßnahmen einzuleiten", die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind und dazu ein Gesetz zu erarbeiten. Rechtlich bindend ist der Volksentscheid für die künftige Berliner Regierung allerdings nicht.

Auf der anderen Seite brachten sich unterdessen die Gegnerinnen und Gegner der Initiative in Stellung. Bei Berlins größtem Wohnungskonzern, der Deutsche Wohnen, gegen den sich der Volksentscheid in erster Linie richtete, hat sich der frühere Konkurrent Vonovia nach eigenen Angaben mittlerweile die Mehrheit der Stimmrechte gesichert.

Vonovia-Vorstandschef Rolf Buch warnte am Montag vor einer Hängepartie angesichts der vielen offenen Rechtsfragen. "Eine verantwortungsvolle Politik hat auch nach dem Entscheid die Möglichkeit, gemeinsam mit allen Akteuren des Berliner Wohnungsmarktes konstruktivere Lösungen zu erarbeiten, die dennoch die Sorgen vieler Berlinerinnen und Berliner aufgreifen, sich ihre Wohnung in Zukunft nicht mehr leisten zu können", teilte er am Montag mit.

Nicht verfassungskonform möglich?

Der Immobilienverband Deutschland war zudem der Auffassung, dass die Ziele des Volksentscheids nicht verfassungskonform in ein Gesetz gegossen werden könnten. "Schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitsgrundsatzes lässt sich ein Enteignungsgesetz nicht verfassungsfest aufstellen", teilte der Verband am Montag mit.

Konkret geht es bei dem in Deutschland bisher einmaligen Vorhaben um Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin, soweit sie eine "Gewinnerzielungsabsicht" verfolgen. Diese sollen vergesellschaftet, also gegen Entschädigung enteignet und in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Betroffen wären rund 240.000 Wohnungen, etwa 15 Prozent des Berliner Bestands an Mietwohnungen - ein milliardenschweres und rechtlich umstrittenes Unterfangen.

In Berlin ist das Niveau vor allem der Angebotsmieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Selbst Normalverdiener haben es in etlichen Stadtteilen schwer, eine bezahlbare Bleibe zu finden.