Vier Milliarden Euro

Kabinett beschließt "Kita-Qualitätsgesetz"


Das "Kita-Qualitätsgesetz" schließt an das sogenannte Gute-Kita-Gesetz an. (Symbolbild)

Das "Kita-Qualitätsgesetz" schließt an das sogenannte Gute-Kita-Gesetz an. (Symbolbild)

Von dpa

Kitas sind eigentlich Ländersache. Berlin stellt über ein "Kita-Qualitätsgesetz" nun aber auch in den kommenden zwei Jahren Geld für die Einrichtungen bereit, damit dort investiert werden kann.

Der Bund unterstützt die Bundesländer in den kommenden beiden Jahren mit weiteren vier Milliarden Euro für mehr Personal und Qualität in ihren Kitas. Das Kabinett in Berlin beschloss dazu am Mittwoch ein "Kita-Qualitätsgesetz". Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Es knüpft an das sogenannte Gute-Kita-Gesetz an, das zum Jahresende ausläuft.

Darüber hatte der Bund seit 2019 knapp 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld konnten die Länder in bestimmte Bereiche investieren, wie zusätzliches Personal, längere Öffnungszeiten, Weiterbildung, Sprachförderung für Kinder, neu gestaltete Räume und Spielflächen und auch in die Senkung von Kita-Beiträgen.

Fachkraft-Kind-Schlüssel und sprachliche Bildung

Das neue Gesetz sieht nach Ministeriumsangaben vor, dass die Bundesmittel künftig vorrangig unter anderem in die Bereiche Fachkraft-Kind-Schlüssel, in die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften und sprachliche Bildung investiert werden. Neue Beitragssenkungen sollen darüber nicht mehr finanziert werden. Experten hatten in der Vergangenheit die Senkung von Kita-Gebühren auch für Gutverdiener in einigen Bundesländern kritisiert und gefordert, das Geld lieber anders zu investieren.

Kita-Gebühren nach Einkommen staffeln

Kita-Gebühren müssen dem Gesetz zufolge künftig zudem bundesweit nach verpflichtenden Kriterien gestaffelt werden, etwa nach dem Einkommen der Eltern.

In der Kita werde das Fundament für Bildung und eine gesunde Entwicklung gelegt, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwoch. "Dieses Gesetz trägt dazu bei, dass tatsächlich alle Kinder, egal wo sie wohnen in Deutschland und egal welches Einkommen ihre Eltern haben, eine Chance haben auf frühkindliche Bildung."

Länder schließen Vertrag mit Bund

Praktisch läuft es beim "Kita-Qualitätsgesetz" ähnlich wie schon vorher beim Gute-Kita-Gesetz und wie bei anderen Gesetzen, in denen Geld vom Bund kommt: Berlin überweist nicht einfach Milliarden, sondern die Länder dürfen aus den gemeinsamen Einnahmen der Umsatzsteuer einen größeren Teil als üblich behalten. Der Bund bekommt dafür weniger. Beim Gute-Kita-Gesetz waren das zum Start 2019 zunächst 493 Millionen, 2020 dann 993 Millionen und schließlich 2021 und in diesem Jahr 1,993 Milliarden Euro für die Länder.

Genau so viel - 1,993 Milliarden - sind nun jeweils auch für 2023 und 2024 vorgesehen. Damit dieses Geld dann aber auch für Kitas ausgegeben wird, schließt der Bund mit jedem einzelnen Land einen Vertrag, in dem festgelegt wird, in welche Maßnahmen investiert wird. Die Bundesländer müssen über die Umsetzung dann auch Bericht erstatten.

Kritik: Programm "Sprach-Kitas" läuft aus

Länder, Bildungs- und Sozialverbände begrüßen zwar die Fortsetzung der Bundesförderung, kritisieren aber weiterhin, dass zum Jahresende ein anderes Bundesprogramm für Kita-Qualität ausläuft: Die Förderung von "Sprach-Kitas". Seit 2016 finanziert der Bund darüber zusätzliches Personal an Kitas zur Sprachentwicklung, vor allem an Einrichtungen mit vielen Kindern mit Sprachförderbedarf.

Rund 6800 der bundesweit rund 58 000 Kitas sind "Sprach-Kitas". Vom Bund gab es dafür jährlich etwa 200 Millionen Euro. Zuletzt war das Programm wegen Corona sogar noch einmal aufgestockt worden, so dass in diesem Jahr etwa 248 Millionen bereitstanden.

Paus verwies am Mittwoch auf die Zuständigkeit der Länder für Kitas. "Ich fordere ausdrücklich dazu auf, die Sprach-Kitas weiterzufinanzieren, das ist genau mit diesem Gesetz möglich", sagte sie unter Verweis auf die vier Milliarden Euro, die der Bund in den kommenden zwei Jahren bereitstellt. Im "Kita-Qualitätsgesetz" wird die Sprachförderung auch ausdrücklich zu den vorrangigen Aufgaben erklärt, für die das Geld eingesetzt werden soll. Inwieweit das erfolgt, wird davon abhängen, was Bund und Länder in die einzelnen Verträge zur Umsetzung schreiben.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) kritisierte, der Umstand, dass Gelder aus dem Förderprogramm auch für zusätzliches Personal zur Sprachförderung genutzt werden könne, könne nicht kompensieren, was der Wegfall des Bundesprogramms "Sprach-Kitas" für betroffene Einrichtungen und das dafür vorgesehene Personal bedeute. "Vielmehr werden hier verschiedene Interessen gegeneinander ausgespielt, anstatt Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten." Dort hatten die Ampel-Parteien festgehalten, dass das Programm "Sprach-Kitas" weiterentwickelt und verstetigt werden solle.