Verwirrung bei den Behörden

Das große Blinde-Kuh-Spiel bei den Tiertransporten


Das behördliche Gerangel um Tiertransporte in Drittländer geht weiter. Und ein Ende scheint noch lange nicht in Sicht. (Symbolbild)

Das behördliche Gerangel um Tiertransporte in Drittländer geht weiter. Und ein Ende scheint noch lange nicht in Sicht. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Das umstrittene Thema Tiertransporte in Drittländer beschäftigt seit Monaten die Behörden und Gerichte in Bayern. Nach einer klaren und vor allem einheitlichen Linie sucht man bislang vergebens. Auch das Bayerische Umweltministerium will sich dabei offenbar nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Anfang des Jahres brachte Landshuts Landrat Peter Dreier den Stein ins Rollen. Er wies die örtlichen Veterinäre an, keine Vorzertifikate für Transporte in Drittländer wie Usbekistan mehr auszustellen. Dadurch kam Bewegung in die Sache. Und das Bayerische Umweltministerium reagierte wenige Wochen später. Es erarbeitete eine Liste mit 17 Nicht-EU-Ländern, die deutsche Tierschutzstandards nicht einhalten. Tiertransporte in diese Länder sollten seither eigentlich verboten sein.

Eigentlich. Denn das Verwaltungsgericht München entschied wenig später, dass sich bayerische Veterinärämter nicht weigern können, derartige Vorzeugnisse für Tiertransporte ins Ausland auszustellen. Doch genau das praktizieren etliche Landkreise in Niederbayern seit geraumer Zeit. Nun reicht ein solches Vorzertifikat allein zwar noch nicht für den tatsächlichen Tiertransport aus, doch schon allein in der Frage der Handhabung bei den Vorzeugnissen scheiden sich die Geister. Während sich beispielsweise Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau und Kelheim weigern, angesichts der für die Tiere qualvollen Transportbedingungen Vorzeugnisse auszustellen, beruft man sich beim Landratsamt Regensburg auf den bestehenden Gerichtsentscheid.

Landratsamt Regensburg spekuliert auf das Umweltministerium

"Vor dem Hintergrund des Gerichtsentscheids würde das Veterinäramt - sollte ein Antrag auf Erstellung eines Vorzeugnisses eingehen - beim Umweltministerium anfragen, wie (angesichts der unklaren Rechtslage) verfahren werden soll", antwortet ein Sprecher des Landratsamtes Regensburg auf idowa-Nachfrage. Doch eine klare Richtlinie gibt es von Seiten des Ministeriums nicht.

"Die Gerichte haben entschieden, dass die Ausstellung von tierseuchenrechtlichen Vorzeugnissen für Tierexporte in Drittstaaten unabhängig von der tierschutzrechtlichen Einstufung der Transporte ist. Sind danach die (…) Voraussetzungen erfüllt, ist das Vorzeugnis auszustellen", lautet zunächst die Antwort des Umweltministeriums, um dann hinzuzufügen: "Tiertransporte in Drittstaaten, bei denen die europäischen Tierschutzstandards nicht durchgehend bis zum Zielort eingehalten werden können, sollten aus Tierschutzgründen von keinem Land mehr endabgefertigt werden - so wie es bereits von den zuständigen bayerischen Veterinärämtern praktiziert wird." Übt das Bayerische Umweltministerium also den Schulterschluss mit den Landratsämtern, die die Ausstellung der Vorzertifikate trotz anderslautendem Gerichtsurteil verweigern? "Hintergrund des aktuellen Vorgehens einiger Landratsämter ist der Tierschutzgedanke. Dieses Vorgehen eröffnet auf der Basis neuer gesicherter Erkenntnisse aus Osteuropa möglicherweise die Option auf eine weitere gerichtliche Überprüfung", berichtet ein Sprecher des Ministeriums.

Was es mit diesen neuen gesicherten Erkenntnissen auf sich hat, lesen Sie im folgenden Artikel: Tauziehen um Tiertransporte zwischen Bund und Ländern

Was sollen Veterinärämter nun tun? Gibt es eine Handlungsempfehlung? "Das Ministerium tut das, was rechtlich möglich ist, um tierschutzrechtlich fragwürdige Transporte in Drittländer zu unterbinden. Deshalb setzt sich das Umweltministerium weiterhin auf Bundesebene für eine einheitliche Lösung ein", so der Ministeriumssprecher weiter. Bis dahin bleibt es wohl den Veterinärämtern überlassen, die Kuh vom Eis zu holen.