Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, zwei Monaten für einen Fußtritt gegen einen Kopf, der im Versuch stecken geblieben war - das klingt zunächst hart. Doch die erste Strafkammer des Landgerichts hat am Freitag zudem die Unterbringung des 28-jährigen Landshuters in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Man müsse bei derartigen Delikten einfach ein Zeichen setzen, sagte Richter Ralph Reiter in der Urteilsbegründung.
Versuchter Kopftritt Über vier Jahre Haft für Landshuter nach Dult-Party
Andrea Königl, 17.03.2023 - 17:16 Uhr
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