Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, zwei Monaten für einen Fußtritt gegen einen Kopf, der im Versuch stecken geblieben war - das klingt zunächst hart. Doch die erste Strafkammer des Landgerichts hat am Freitag zudem die Unterbringung des 28-jährigen Landshuters in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Man müsse bei derartigen Delikten einfach ein Zeichen setzen, sagte Richter Ralph Reiter in der Urteilsbegründung.