Verstöße gegen Sprengstoff- und Waffengesetz

Böller und Messer dabei


Das sichergestellte Einhandmesser.

Das sichergestellte Einhandmesser.

Von Redaktion idowa

Bundespolizisten haben am Donnerstag bei zwei jungen Männern aus Oberbayern Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz festgestellt. Die beiden Männer erwartet jetzt eine Strafanzeige.

Am Donnerstagnachmittag kontrollierten Fahnder der Bundespolizei ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung nahe Furth im Wald. Die beiden Insassen, zwei 20-jährige Männer aus dem Landkreis Freising, waren kurz vor der Kontrolle aus Tschechien eingereist. Auf Nachfrage nach mitgeführten Waren und gefährlichen Gegenständen gaben sie an, Zigaretten in Tschechien gekauft zu haben. Bei einer Nachschau im Fahrzeug entdeckten die Beamten dann allerdings neben den Zigaretten auch vier Packungen Feuerwerkskörper. Die Böller hatten zwar eine CE-Kennzeichnung, werden allerdings der Kategorie 3 zugeordnet. Der Umgang mit Pyrotechnik dieser Kategorie bedarf in Deutschland einer besonderen behördlichen Erlaubnis, über die keiner der beiden jungen Männer verfügte.

Der Fahrer hatte zudem ein Einhandmesser griffbereit in einer Ablage unter der Lenkrad dabei. Neben einer Strafanzeige nach dem Sprengstoffgesetz erwartet ihn zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz, da er zum Führen eines solchen Messers kein berechtigtes Interesse geltend machen konnte. Sowohl das Messer als auch die Feuerwerkskörper stellten die Beamten sicher. Nach Anzeigeerstattung konnte das Duo seine Fahrt fortsetzen.