Verstöße gegen das Waffengesetz

Schlagstock und Einhandmesser


Das sichergestellte Einhandmesser.

Das sichergestellte Einhandmesser.

Von Redaktion idowa

Zu Verstößen gegen das Waffengesetz ist es am vergangenen Wochenende gekommen.

Am Samstagabend stellten Bundespolizisten auf der Böhmerstraße bei Furth im Wald bei einem 18-jährigen Autofahrer aus Augsburg ein Einhandmesser sicher. Da der junge Mann, der kurz zuvor aus Tschechien eingereist war, kein berechtigtes Interesse zum Führen des Einhandmessers geltend machen konnte, erwartet ihn jetzt eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz.

Am Sonntagnachmittag kontrollierten Fahnder der Bundespolizei zwei junge Deutsche, die verbotene Gegenstände zugriffsbereit mitführten. Ein Autofahrer, ein 21-jähriger Augsburger, hatte ein Reizstoffsprühgerät mit gefälschtem Prüfzeichen dabei. Der 20-jährige Beifahrer, ebenfalls Augsburger, führte einen Teleskopschlagstock und ebenfalls ein Reizstoffsprühgerät mit gefälschtem Prüfzeichen mit. Beide gaben an, die Gegenstände auf einem der Vietnamesenmärkte in Tschechien erworben zu haben. Der Verkäufer habe ihnen versichert, dass die Gegenstände in Deutschland erlaubt seien. Auch wenn ihre Aussagen glaubwürdig klangen, erwartet beide eine Anzeige.

Anmerkung der Polizei: Der Erwerb und Besitz eines Teleskopschlagstockes ist zwar in Deutschland ab 18 Jahren frei, ein Führen ohne berechtigtes Interesse ist allerdings grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar. Dieses Führungsverbot ohne berechtigtes Interesse gilt auch für Einhandmesser. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Reizstoffsprühgeräten ohne oder mit mit gefälschtem Prüfzeichen ist verboten und stellt eine Straftat dar. Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Pfeffersprays unterliegen nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes und sind daher nicht verboten.