Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

Spielhallenbetreiber muss 75.000 Euro zahlen


Weil ein Spielhallenbetreiber in der Opferpfalz in mehreren Filialen und über einen längeren Zeitraum hinweg gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen hat, muss er dadurch den dadurch entstandenen Vorteil von 75.000 Euro nachzahlen. (Symbolbild)

Weil ein Spielhallenbetreiber in der Opferpfalz in mehreren Filialen und über einen längeren Zeitraum hinweg gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen hat, muss er dadurch den dadurch entstandenen Vorteil von 75.000 Euro nachzahlen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Dass jede Glückssträhne auch einmal ein Ende hat, musste ein Oberpfälzer Spielhallenbetreiber am eigenen Leib erfahren. Das Gewerbeaufsichtsamt stellte bei Kontrollen massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz fest. Dadurch eingespartes Geld wurde in vollem Umfang eingezogen. Das teilte die Regierung der Oberpfalz am Montag mit.

Das Gewerbeaufsichtsamt ermittelte demnach einen finanziellen Vorteil in Höhe von 75.000 Euro. Der Unternehmer hatte sich wohl zusätzliches Personal und dadurch weitere Kosten für einen Mehrschichtbetrieb gespart. Es stellte sich heraus, dass die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in mehreren Filialen und auch über mehrere Monate hinweg begangen wurden. Sowohl die tägliche Arbeitszeit, als auch die Pausenzeiten waren zu bemängeln.

So hätte der Unternehmer beispielsweise mehr Personal insbesondere für die Beaufsichtigung des Automatenspiels einsetzen müssen. Stattdessen arbeitete das Aufsichtspersonal in vielen Fällen täglich acht Stunden und mehr, ohne Möglichkeit die Arbeit durch eine notwendige Ruhepause zu unterbrechen. Im Rahmen der Kontrolle und Auswertung der Arbeitszeiten konnten so mehrere hundert Ruhepausenverstöße festgestellt werden, die entsprechend geahndet wurden.

Eine Gewinnmaximierung zu Lasten der Gesundheit der Arbeitnehmer ist nicht mit der Verantwortung eines Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern vereinbar, heißt es vonseiten der Oberpfälzer Regierung. Aus diesem Grund hat das Gewerbeaufsichtsamt jetzt konsequent die finanziellen Vorteile, die dem Unternehmer aus der Missachtung der geltenden Gesetze entstanden sind, im Rahmen einer Gewinnabschöpfung eingezogen.

Heinrich Hilmer, Leiter des Gewerbeaufsichtsamts bei der Regierung der Oberpfalz, betont: "Neben dem vorrangigen Schutz der Arbeitnehmer schaffen solche zielgerichteten Maßnahmen auch einen fairen Wettbewerb. Denn in letzter Konsequenz darf es sich nicht lohnen, die gesetzlichen Vorgaben zu missachten und sich so einen erheblichen Vorteil gegenüber gesetztestreuen Mitbewerbern zu verschaffen."

Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz überprüft im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in der Oberpfalz. Die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeiten sind im Arbeitszeitgesetz genau geregelt: So dürfen Mitarbeiter beispielsweise täglich maximal zehn Stunden arbeiten, und bei Arbeitszeiten von mehr als sechs Stunden ist den Arbeitnehmern eine Ruhepause von insgesamt mindestens 30 Minuten zu gewähren.