Verkehrssenat beschließt Richtlinie

Strikte Regeln für Freiluft-Sitzplätze in Landshut


In der Fußgängerzone Altstadt darf es maximal 1156 Freiluft-Sitzplätze geben. Diese Obergrenze findet sich genauso in den Richtlinien zu Sondernutzungserlaubnissen wie Regeln für das Mobiliar.

In der Fußgängerzone Altstadt darf es maximal 1.156 Freiluft-Sitzplätze geben. Diese Obergrenze findet sich genauso in den Richtlinien zu Sondernutzungserlaubnissen wie Regeln für das Mobiliar.

Maximal 1.156 Sitzplätze in der Fußgängerzone, beige oder weiße Schirme, kein zu massives Mobiliar: Der Verkehrssenat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Richtlinie für die Freibestuhlung beschlossen. Sie fasst laut Rechtsreferentin Kristina Neumaier alle bisherigen Beschlüsse zusammen. Die Richtlinie soll der Transparenz dienen und vor allem das Verwaltungshandeln erleichtern: So kann die Verwaltung künftig über viele Anträge zur Freibestuhlung selbst entscheiden, der Verkehrssenat muss nur mehr strittige Fälle behandeln, wie Oberbürgermeister Alexander Putz sagte. Wir stellen einige Punkte der neuen Richtlinie vor:

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