Vergütung, Arbeitszeit, Einsatzbereiche

Fragen und Antworten zum Freiwilligen Sozialen Jahr


Ein FSJ kann in vielen Bereichen absolviert werden.

Ein FSJ kann in vielen Bereichen absolviert werden.

Von alw

Wo kann man ein FSJ absolvieren, wie wird man dabei vergütet und wie sieht es mit der Arbeitszeit aus? Fragen und Antworten zum Freiwilligen Sozialen Jahr.

Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr

Der größte Unterschied liegt wohl darin, dass auch ältere Personen über 26 Jahren den Dienst leisten dürfen. Das FSJ richtet sich dagegen an Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. Das FSJ ist auf Länderebene geregelt, der BFD auf Bundesebene. Außerdem kann ein FSJ im Ausland absolviert werden und auch Flüchtlinge haben die Möglichkeit dazu.

Vergütung

Oft wird von einem Taschengeld gesprochen. Die Bezahlung legt der Träger beziehungsweise die Einsatzstelle fest. Von Einsatzstelle zu Einsatzstelle kann sie stark variieren. Im Durchschnitt sind das 150 Euro. Maximal kann das Taschengeld 330 Euro betragen. Dazu kann noch eine Unterkunft- und Verpflegungspauschale hinzukommen. Kindergeld wird während des FSJ weitergezahlt.

Podcast zum Thema: Warum entscheiden sich junge Menschen für ein Freiwilliges Soziales Jahr und sollte es Pflicht werden? Im Podcast sprechen fünf Freiwillige darüber.

Arbeitszeit

Der Freiwilligendienst ist eine Vollzeittätigkeit. Somit müssen die Freiwilligen im Regelfall fünf Tage die Woche jeweils acht Stunden arbeiten.

Einsatzbereiche

Seit einigen Jahren ist ein FSJ nicht nur im sozialen Bereich möglich. Auch im Sport, der Denkmalpflege, Politik und Kultur kann es absolviert werden. Die Haupttätigkeitsfelder im FSJ liegen jedoch weiter im sozial-karitativen oder gemeinnützigen Bereich.

Weitere Infos zum FSJ findest du bei unseren Quellen: fsj.bayern.de oder bundes-freiwilligendienst.de

Hinweis: Dieser Text stammt aus der Freistunde, der Kinder-, Jugend- und Schulredaktion der Mediengruppe Attenkofer. Für die Freistunde schreiben auch LeserInnen, die Freischreiben-AutorInnen. Mehr zur Freistunde unter freistunde.bayern.