Verfassungsrechtler im Interview

Thorsten Kingreen: „Aus Angst wird Kapital geschlagen“


Raus aus dem Notstandsmodus, zurück zum Parlamentarismus - das müsse nun auch der Weg aus der Krise sein, sagt Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht an der Universität Regensburg.

Raus aus dem Notstandsmodus, zurück zum Parlamentarismus - das müsse nun auch der Weg aus der Krise sein, sagt Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht an der Universität Regensburg.

Wird die sogenannte Corona-Krise zur Staatskrise für die Bundesrepublik? Angesichts des wochenlangen Ausnahmezustands und der Express-Gesetzgebung per Verordnung treibt die Sorge viele Menschen im Land um.

Ähnlich sehen das auch viele Experten für öffentliches Recht. Thorsten Kingreen, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, erklärt im Interview mit idowa, inwiefern die Kritik an der politischen Bewältigung der Corona-Krise gerechtfertigt ist.

Herr Professor Kingreen, die Krise sei die "Stunde der Exekutive", heißt es vielfach in der Medienlandschaft. Viele Bürger sehen die Entwicklungen in den vergangenen Wochen allerdings mit Sorge. Teilen Sie diese Sorgen?

Prof. Dr. Thorsten Kingreen: Ja. Ich halte das Gerede vom Ausnahme- oder Notstand für fatal. Damit wird der falsche Eindruck erweckt, als müsste unser Grundgesetz, das wir noch im letzten Jahr groß gefeiert haben, jetzt einmal hinter der Virusbekämpfung zurücktreten. Anders lässt es sich nicht erklären, dass es keinen großen Aufstand gegeben hat, als das Infektionsschutzgesetz Ende März durch ein Notverordnungsrecht des Bundesgesundheitsministers ergänzt wurde. Er wurde zum Verteidigungsminister im Pandemiefall befördert, der durch Verordnungen alle möglichen Parlamentsgesetze suspendieren kann, und von dieser Möglichkeit macht er seither auch fleißig Gebrauch. Damit wird das verfassungsrechtliche Gewaltenteilungsprinzip verletzt: ein Ministerium wird zum Gesetzgeber, und das Parlament hat sich selbst zum Zaungast degradiert.

Hätte man dieses Krisenmanagement auch auf einem rechtlich solideren Weg bewerkstelligen können?

Kingreen: Natürlich muss die Exekutive handeln, wenn es schnell gehen muss. Wichtig ist dabei aber, dass sie im Rahmen gesetzlicher Vorgaben handelt. Sie darf Gesetze konkretisieren und nicht konterkarieren. Ein Notverordnungsrecht, wie es jetzt im Infektionsschutzgesetz vorgesehen ist, hat es seit den 1930er Jahren nicht mehr gegeben.

Kann man die derzeitige Situation denn mit den 1930er Jahren vergleichen??

Kingreen: Nein. Zu Beginn der 1930er Jahre hatten wir tatsächlich ein machtloses Parlament. In diese Machtlücke ist Hindenburg gesprungen. Heute haben wir einen funktionsfähigen Bundestag und Bundesrat, die sich aber leider unter dem Eindruck der voluminösen Notstandsrhetorik selbst entmachtet haben. Dabei wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, zügig die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, wie das etwa beim Kurzarbeitergeld geschehen ist.

Die tiefgreifendsten Grundrechtseinschränkungen seit 1945

Oft wird kritisiert, dass über das Infektionsschutzgesetz Teile des Grundrechtekatalogs außer Kraft gesetzt worden seien. Hätte es einen Weg gegeben, die jetzigen Maßnahmen in Kraft zu setzen auf eine Art und Weise, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sicherer und "eleganter" wäre? Sind die Maßnahmen aus Ihrer Sicht verhältnismäßig?

Kingreen: Gegen die Entscheidung, Ausgangsbeschränkungen beziehungsweise Kontaktverbote zu verhängen, ist zwar grundsätzlich nichts zu sagen. Ich habe aber schon vor zwei Monaten gesagt, dass sie mit zunehmendem Zeitablauf immer schwerer zu rechtfertigen sein werden. So weit sind wir jetzt, und merken plötzlich, dass die Öffnung wesentlich schwerer ist als die Schließung. Das derzeitige Durcheinander hängt maßgeblich damit zusammen, dass die öffentliche Debatte in den ersten Wochen ziemlich schief gelaufen ist. Es wurde der falsche Eindruck erweckt, als stünden die Verfassungsgüter der Gesundheit und des Lebens über allem. Das ist aber in einer Risikogesellschaft nicht nur komplett unrealistisch, sondern auch verfassungsrechtlich falsch. Man muss immer abwägen, wie noch im Februar der Bundestag, der sich mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte dagegen entschieden hat, dass jeder der nicht widerspricht, postmortal Organe spenden muss. Dabei hätten wir damit viele Leben retten können. Die Eindimensionalität der Debatte beruhte auch darauf, dass Virologen die einzigen politischen Berater waren und vorsichtige Anfragen, wie wir aus dem Lockdown wieder herauskommen, wurden als unverantwortlich in das gesellschaftliche Off gestellt. Plötzlich war wieder alles alternativlos. Dabei hatten und haben wir es mit den tiefgreifendsten Grundrechtseinschränkungen seit 1945 zu tun. Dieser schlechten Debattenkultur haben wir es nun die diversen Widersprüchlichkeiten wie der unsinnigen 800-Quadratmeter-Regel zu verdanken - es gab einfach keinen Plan, weil viele Verantwortungsträger und mit ihnen die Mehrheit der Bevölkerung in einem Corona-Angsttunnel gefangen waren, der vorne dunkel und seitlich geschlossen war. Zudem ließ sich ja aus dieser Angst auch prächtig politisches Kapital schlagen. Immerhin zeigt uns die Öffnungsdebatte jetzt schonungslos, wer in diesem Land eine Lobby hat: es gab einen Autogipfel, aber bislang noch keinen Kultur-, Sozial- und Bildungsgipfel.

Wie sollte es aus der Sicht des Verfassungsrechtlers jetzt weitergehen?

Kingreen: Nun, als Verfassungsrechtler steht man bei den akut anstehenden Entscheidungen nicht in der ersten Reihe. Die unmittelbaren Entscheidungen sind natürlich vom Infektionsgeschehen abhängig und da sind die Einschätzungen aus der Medizin, insbesondere der Virologie und der Epidemiologie, wesentlich. Aber politische Beratung muss interdisziplinärer werden, denn die Corona-Krise ist nicht nur ein naturwissenschaftliches Phänomen. Als Rechtswissenschaftler wünsche ich mir kurzfristig ein Gerüst von Kriterien, wie wir mit positiven oder negativen Veränderungen des Infektionsgeschehens umgehen. Der hektische Aktionismus der fast wöchentlichen Ministerpräsidentenkonferenzen muss dringend enden, wir müssen aus dem Krisenmodus raus. Mittelfristig wünsche ich mir, dass wir zu einer regelhaften parlamentarischen Gesetzgebung zurückkehren. Ich habe die große Sorge, dass sich die Freiheitsbeschränkungen verstetigen. Der Rückblick auf andere Bedrohungen, etwa den Terrorismus der 1970er Jahre, zeigt, dass diese Sorge nicht unberechtigt ist. Irgendetwas bleibt immer hängen, auch wenn die Gefährdung so nicht mehr besteht. Um das zu verhindern, brauchen wir eine wachsame, freiheitssensible Zivilgesellschaft.