Verbrennerausstieg bis 2030

VW lehnt Unterlassungserklärung von Greenpeace ab


"Volkswagen wird die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben", heißt es in einem VW-Schreiben an Greenpeace vom Donnerstag. (Symbolbild)

"Volkswagen wird die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben", heißt es in einem VW-Schreiben an Greenpeace vom Donnerstag. (Symbolbild)

Von mit Material der dpa

Als dritter Autobauer wehrt sich VW gegen die Forderung von Umweltverbänden nach einem erzwungenen Verbrennerausstieg bis 2030.

"Volkswagen wird die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben", heißt es in einem VW-Schreiben an Greenpeace vom Donnerstag, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Für das geplante Vorgehen mit Klimaklagen habe der Konzern kein Verständnis.

Anfang September hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace juristische Schritte gegen vier deutsche Konzerne eingeleitet, um sie zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. BMW, Mercedes-Benz und VW sowie dem Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea wurden Unterlassungsschreiben zugeleitet. Damit wollen die Organisationen erreichen, dass die Autokonzerne bis 2030 unter anderem den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor stoppen. Wintershall Dea soll spätestens ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr erschließen.

Schon BMW und Mercedes hatten erwartungsgemäß die Unterlassungserklärung abgelehnt. Die DUH verklagte die beiden Autobauer daher vor den Landgerichten München und Stuttgart. "Wir werden ein Ende von Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 auf dem Klageweg durchsetzen", hatte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch Ende September gesagt. Die beiden Hersteller verweisen auf ihre Schritte für mehr Klimaschutz. Die DUH bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr. Die Richter hatten einen ambitionierteren Klimaschutz angemahnt. VW hatte bis Ende Oktober Zeit, die geforderte Erklärung abzugeben.

"Wir werden nun die nächsten Schritte von Greenpeace abwarten und uns mit einer möglichen Klage mit der gebotenen Ernsthaftigkeit auseinandersetzen", sagte eine VW-Sprecherin. Das Unternehmen betonte, sich klar zum Pariser Klimaabkommen bekannt zu haben und spätestens 2050 bilanziell CO2-neutral sein zu wollen. Es sei zudem Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz zu gestalten. Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne Unternehmen sind aus VW-Sicht nicht richtige Weg, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.