Maskenausschuss

Huml und Aiwanger müssen im Landtag aussagen


Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW). (Archivbild)

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW). (Archivbild)

Von dpa

Ziemlich genau ein Jahr nach seiner Einsetzung befindet sich der Maskenausschuss des Landtags auf der Zielgeraden. Drei wichtige Zeugen stehen in dieser Woche noch auf der Vernehmungsliste.

Mit Ex-Gesundheitsministerin Melanie Huml und Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger stehen zum Wochenstart im Maskenausschuss des Landtags weitere hochkarätige Zeugen an. Den Auftakt (09.30 Uhr) in der 44. Sitzung des Gremiums macht die CSU-Politikerin, die zu Beginn der Pandemie und bis vor rund einem Jahr das Gesundheitsministerium leitete. Humls Nachfolger Klaus Holetschek (CSU) hatte bereits vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt und dabei Kritik am Corona-Management der Staatsregierung zurückgewiesen.

Bei der Befragung von Huml dürfte es unter anderem darum gehen, wie sie sich persönlich für das Zustandekommen einzelner Maskengeschäfte eingesetzt hat. Als ehemalige Gesundheitsministerin trägt sie die politische Verantwortung für die Maskenbeschaffung. Auch Freie-Wähler-Chef Aiwanger hatte in der Pandemie über Kontakte seines Wirtschaftsministeriums den Kauf von Masken unterstützt. Seine Vernehmung ist am Montagnachmittag geplant (14.30 Uhr).

Ziel des im Dezember 2021 vom Landtag auf Drängen von SPD, Grünen und FDP eingesetzten Ausschusses war und ist es insbesondere, Masken-Geschäfte der Staatsregierung in der Corona-Pandemie sowie mögliche Beteiligungen von Politikern und teils hohe Provisionszahlungen auch an Abgeordnete aufzuklären - wobei die Provisionen von beteiligten Firmen kamen. Am Freitag (16. Dezember) soll mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU) der vorerst letzte Zeuge vernommen werden.

Im Zentrum der Maskenaffäre stehen die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein, die zu Beginn der Corona-Pandemie für die Vermittlung von Masken-Geschäften üppige Provisionen kassierten. Juristisch sah der Bundesgerichtshof den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht als erfüllt - weil die Abgeordneten dazu im Parlament selbst hätten tätig werden müssen. Sauter und Nüßlein betonten stets, in ihren Rollen als Anwälte agiert zu haben. Gleichwohl haben auch CSU-Spitzenpolitiker das Handeln der beiden ehemaligen Kollegen etwa als moralisch verwerflich bezeichnet.