Unruhe in der Kneipenszene

Knatsch um DJ-Veranstaltungen in Regensburg


Sind Auftritte von DJs noch Hintergrund- oder schon Live-Musik? "Es kommt vor allem auf die Lautstärke an", sagt das Regensburger Ordnungsamt. (Symbolbild)

Sind Auftritte von DJs noch Hintergrund- oder schon Live-Musik? "Es kommt vor allem auf die Lautstärke an", sagt das Regensburger Ordnungsamt. (Symbolbild)

Fährt das Regensburger Ordnungsamt plötzlich eine härtere Gangart gegen die örtliche Musik-Szene? Entsprechende Berichte haben in den vergangenen Tagen für Aufregung und Unsicherheit unter den örtlichen Gastwirten gesorgt. Eine Online-Petition befürchtete gar den Todesstoß für das Nachtleben in Regensburg. Mittlerweile hat ein informelles Treffen mit der Bürgermeisterin die Wogen aber merklich geglättet.

Stein des Anstoßes sind die Bestimmungen des Ordnungsamtes in Hinblick auf DJ-Auftritte in Gaststätten. Der Hintergrund: Ein Großteil der Gaststätten in der Regensburger Altstadt ist nur als "Schank- und/oder Speisewirtschaft" genehmigt. In solchen Betrieben darf Musik außerhalb von angezeigten Veranstaltungen nur als Hintergrundmusik laufen. Das bedeutet im Klartext: Die Lautstärke darf sämtliche anderen Nebengeräusche wie zum Beispiel Unterhaltungen nicht übertönen. Wird es lauter, muss die Veranstaltung dem Ordnungsamt angezeigt werden.

Allerdings ist die Anzahl der Veranstaltungen, die dem Ordnungsamt angezeigt werden müssen, aus rechtlichen Gründen auf maximal 24 im Jahr begrenzt. Das sorgt bei vielen Gastwirten für Unsicherheit, berichtet Florian Mascarello, Kreisvorsitzender des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands in Regensburg. Er selbst betreibt mit dem Dechbettener Hof ebenfalls eine Gaststätte in der Stadt. Seiner Aussage nach geht es vor allem um die Frage: Was ist noch Hintergrundmusik, was schon eine genehmigungspflichtige Live-Veranstaltung?

Hintergrund oder Live-Musik?

"Ich kenne eine Gaststätte im Bayerischen Wald, da tritt jeden Freitag ein Zither-Spieler auf. Wenn das schon als Live-Veranstaltung zählt, dürfte ich das bei uns ja gar nicht machen, weil maximal 24 Veranstaltungen im Jahr genehmigt werden", sagt Mascarello. Viele Gastwirte würden im Zweifelsfall lieber auf Live-Musik verzichten anstatt Ärger mit dem Ordnungsamt zu riskieren. "Dass nicht jeden Tag ein DJ auflegen kann, ist klar. Aber in normaler Lautstärke und ohne Eintritt muss Live-Musik meiner Meinung nach in Ordnung sein."

In Regensburg hat das Thema zuletzt - wohl auch Wahlkampf-bedingt - für einige Aufregung gesorgt. Im Netz wurde sogar eine Petition namens "Ordnungsamt Regensburg kills culture" gestartet, die bis dato knapp 2.300 Unterstützer gefunden hat. Am vergangenen Montag hat es ein informelles Treffen im Rathaus gegeben. Dabei war neben Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Rechts- und Regionalreferent Dr. Walter Boekh auch Karl von Jena, Sprecher der Altstadtgastronomie, vor Ort.

Die Position der Bürgermeisterin ist klar: Das Ordnungsamt hält sich lediglich an geltendes Recht. "Auf die Gefahr hin, dass wir uns wiederholen: Die Stadt will keine Spaßbremse sein und ein abwechslungsreiches Musikangebot ermöglichen. Entscheidend ist die Lautstärke. Wenn bauliche Gegebenheiten nicht ausreichend vor Lärm schützen, müssen gesetzliche Regeln eingehalten werden, die nicht von der Kommune festgelegt wurden", so Gertrud Maltz-Schwarzfischer.

"Die Kontrollen wurden nicht verschärft"

In dieselbe Kerbe schlägt auch Dr. Walter Boekh: "Das Ordnungsamt hat an seiner Praxis nichts geändert und auch die Kontrollen wurden nicht ‚verschärft'. DJs können selbstverständlich ihre Musik auflegen, solange sie als Hintergrundmusik dient. Für den Fall allerdings, dass eine DJ-Darbietung zur Unterhaltung der Gäste im Vordergrund steht, handelt es sich um eine öffentliche Vergnügung, die dem Ordnungsamt angezeigt werden muss."

Das klärende Gespräch ist auch bei den Gastwirten positiv aufgenommen worden, resümiert Karl von Jena: "Bei unserem Treffen mit den Verantwortlichen der Stadt konnten Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden. Primär geht es um die Lautstärke. Der Stadt Regensburg geht es natürlich um den Schutz der Anwohner. Werden diese nicht gestört, spielt es zunächst keine Rolle, ob die Musik vom Band kommt oder ein DJ auflegt. Auch musikantenfreundliche Wirtshäuser, in denen spontan Musiker aufspielen, haben keine Sanktionen zu befürchten."

In Straubing und Landshut läuft es ähnlich

Dass die Vorgaben in Regensburg eher gängiger Standard als Gängelung sind, zeigt auch eine Nachfrage bei den Ordnungsämtern in Straubing und Landshut. Dort wird die Situation ähnlich gehandhabt. "Nach § 3 Gaststättengesetz wird die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte immer für eine bestimmte Betriebsart erteilt", berichtet etwa die Straubinger Amtsleiterin Karin Meyer. "Wenn also eine Gaststättenerlaubnis zum Beispiel für eine Schank- oder eine Schank- und Speisegaststätte ohne weitere Hinzufügungen erteilt wurde, so ist zu prüfen, ob durch die Musikdarbietungen eine Änderung dieser Betriebsform erfolgt." Wenn also die Musik selbst das Ereignis des Abends ist und Essen und Trinken in den Hintergrund rücken, ist eine Genehmigung erforderlich. Kriterien dafür seien etwa eine andere Möblierung, Eintrittsgelder oder mehr Gäste als sonst. Ob die Musik vom Band kommt oder live gespielt wird, sei dagegen nicht ausschlaggebend.

Auch in Landshut bietet sich das gleiche Bild: "Soweit DJs in Diskotheken auftreten, ist dies unproblematisch. DJ-Auftritte in den übrigen Gastronomiebetrieben, zum Beispiel Speiselokale und Gaststätten, in denen lediglich Hintergrundmusik erlaubt ist, sind nach Art. 19 LStVG anzeigepflichtig", teilt Ordnungsamtleiter Fritz van Bracht mit.