Unfall

Weihnachtsfeier: Chef weg, Versicherung weg?


Weihnachtsfeier (Symbolbild)

Weihnachtsfeier (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Was ist eigentlich, wenn es bei einer Weihnachtsfeier zu einem Unfall kommt? Die Versicherung greift, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Ein Bein ist leider schnell gebrochen. Man ist einen Moment unachtsam, rutscht aus, schon ist es passiert. Das ist immer schmerzhaft, bei einer Weihnachtsfeier ist ein solcher Unfall aber zusätzlich unangenehm. Angestellte sind zwar grundsätzlich bei einer betrieblichen Feier und bei der Vorbereitung gegen Unfälle geschützt - es gilt der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wie die Arag Versicherung in einer Pressemitteilung mit Verweis auf ein Urteil des Hessischen Landesssozialgerichts erläutert. Allerdings greift er nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Bedingung ist, dass die Feier von der Leitung des jeweiligen Unternehmens veranstaltet, gefördert oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird. Außerdem muss die Feier allen Beschäftigten offenstehen. Wichtig zudem: So manches hängt vom Chef ab. Geht sie oder er nach Hause, kann dies das offizielle Ende der Weihnachtsfeier bedeuten. Und wenn es besonders unglücklich läuft, dann kann der Versicherungsschutz schon vorher wegfallen: zum Beispiel, wenn nur noch ein Mitarbeiter und der Vorgesetzte anwesend sind. Es kann sich dabei nämlich um ein privates Zusammensein handeln.