Über 200 Ahndungen am Wochenende

Polizei Niederbayern kontrolliert Corona-Maßnahmen


Nach 21 Uhr mit dem Hund Gassi zu gehen, zählt beispielsweise als "triftiger Grund" - nicht jedoch das Feiern mit mehreren Haushalten, wie eine Gruppe aus Landshut feststellen musste. (Symbolbild)

Nach 21 Uhr mit dem Hund Gassi zu gehen, zählt beispielsweise als "triftiger Grund" - nicht jedoch das Feiern mit mehreren Haushalten, wie eine Gruppe aus Landshut feststellen musste. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Polizei Niederbayern hat aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen in der Region am Wochenende verstärkt die Einhaltung der geltenden Beschränkungen kontrolliert. Der überwiegende Teil der Bevölkerung hielt sich laut einer Pressemeldung an die bestehenden Maßnahmen - aber es gab Ausnahmen.

Die Beamten der niederbayerischen Polizei führten am Wochenende über 2.000 Kontrollen im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen durch und ahndeten 228 Verstöße geahndet. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Verbot des Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum seien überwiegend beachtet worden, heißt es in der Pressemitteilung. Anders sieht es bei den Ausgangsbeschränkungen aus, deren fehlende Einhaltung allein 203 Ahndungen nach sich zog.

So wurde beispielsweise am Sonntagnachmittag der Polizeiinspektion Landshut eine "Corona-Party" gemeldet. Die Beamten trafen vor Ort sieben junge Männer im Alter zwischen 18 und 26 Jahren an, die alle aus unterschiedlichen Haushalten stammten und feierten. Die Party wurde daher aufgelöst und gegen jeden Teilnehmer wurde eine Anzeige aufgenommen.

Nach aktueller Regelung der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt derzeit in ganz Bayern eine "Ausgangsbeschränkung", das Verlassen der eigenen Wohnung ist also nur aus "triftigen Gründen" zulässig. Sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 aufweist, tritt für die dortigen Bewohner zusätzlich eine nächtliche "Ausgangssperre" im Zeitraum von 21 bis 5 Uhr in Kraft. Ein Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur noch unter ebenfalls in der Verordnung angeführten, strengeren Gründen erlaubt. Dies trifft derzeit auf einen Großteil der Landkreise und Städte in Niederbayern zu.