Tod nach Medikamenten-Verwechslung

Zweiter Prozess in Landshut gegen drei Pfleger


Drei Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung müssen sich wegen einer Verwechslung von Medikamenten erneut vor Gericht verantworten.

Drei Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung müssen sich wegen einer Verwechslung von Medikamenten erneut vor Gericht verantworten.

Von mit Material der dpa

Drei Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung im Landkreis Dingolfing-Landau müssen sich ein zweites Mal einem Gerichtsverfahren stellen - es geht um einen Patienten, der 2016 nach einer Medikamenten-Verwechslung starb. Vor dem Landgericht Landshut waren die zwei Pfleger und ihre Chefin in einem ersten Prozess wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies den Fall im Sommer 2020 zurück. Im Mai begann der neue Prozess, der nach einer mehrmonatigen Unterbrechung am Freitag (9.00 Uhr) fortgesetzt wird. Der Tatvorwurf lautet Mord durch Unterlassen.

Gegen das erste Urteil hatte lediglich die Schichtleiterin Revision eingelegt. Der BGH hob aber alle drei Verurteilungen auf, mit der Begründung, sie beruhten auf demselben Fehler. Zum Prozessauftakt im Mai schwiegen die Angeklagten.

In dem Heim im Landkreis Dingolfing-Landau hatte eine Pflegerin einem unheilbar krebskranken 65-Jährigen versehentlich die Medikamente einer anderen Patientin ans Bett gestellt. Als der Fehler auffiel, hatte der Mann die Tabletten schon genommen. Die Mitarbeiterin und ihre Chefin informierten keinen Arzt. Auch ein ins Vertrauen gezogener Pfleger schwieg. Eine Woche nach der Verwechslung starb der Patient.

Ob das falsche Medikament der Grund war, ließ sich nicht mehr klären.