Tod nach Medikamenten-Verwechslung

Prozess gegen Pflegeheimmitarbeiter - Urteil ist rechtskräftig


Im Mai 2016 kam es in einem Pflegeheim im Landkreis Dingolfing-Landau zu einer folgenschweren Medikamenten-Verwechslung. (Archiv)

Im Mai 2016 kam es in einem Pflegeheim im Landkreis Dingolfing-Landau zu einer folgenschweren Medikamenten-Verwechslung. (Archiv)

Von Redaktion idowa

Nach einer schwerwiegenden Medikamentenverwechslung in einem Pflegeheim in Mengkofen sind drei Mitarbeiter im November 2021 wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig gesprochen und zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Urteil ist laut Landgericht Landshut nun rechtskräftig.

Die Beschäftigten des Heims im Landkreis Dingolfing-Landau waren angeklagt worden, nachdem ein schwer kranker Patient 2016 nach der Verwechslung von Arzneimitteln gestorben war. Vom Landgericht in Landshut waren die zwei Pfleger und ihre Chefin 2019 wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Tatvorwurf in der Anklage lautete sogar auf Mord durch Unterlassen. Der Bundesgerichtshof sah allerdings deutliche Fehler in dem Urteil und verwies den Fall zurück.

Im zweiten Prozess am Landgericht sind die drei Mitarbeiter am 5. November 2021 der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gesprochen und jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die neuerliche Revision zweier Angeklagten wurde nunmehr mit Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27. Juli 2022 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.