Tipps für Winterradler

Mit dem Fahrrad sicher durch die kalte Jahreszeit


Gerüstet für den Winterbetrieb: Wer Fahrrad und Fahrweise an die kalte Jahreszeit anpasst, kann problemlos durch den Winter radeln.

Gerüstet für den Winterbetrieb: Wer Fahrrad und Fahrweise an die kalte Jahreszeit anpasst, kann problemlos durch den Winter radeln.

Von Redaktion idowa

Radeln im Winter? Wer bei Schnee, Schneeregen und Glatteis auf dem Fahrrad bestehen will, bereitet sich vorsichtshalber vor. Wissenswertes zu Kleidung, Zubehör und Fahrtipps haben Versicherungsexperten zusammengestellt.

Beleuchtung

Die kalte Jahreszeit ist vor allem auch dunkel. Ein funktionierendes Licht am Fahrrad ist vor allem in der Zeit der kurzen Tage unabdingbar. Die Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt eine Lichtstärke von mindestens 10 Lux vor. Für den winterlichen Stadtverkehr sind den Experten der Rechtschutzversicherung Arag zufolge aber etwa 40 Lux empfehlenswert. Wichtig: Der Scheinwerfer sollte nicht den Gegenverkehr blenden. Dafür sollte der Lichtstrahl etwas nach unten geneigt sein. Allgemeine Faustregel: Der Scheinwerfer sollte ungefähr fünf Meter vor dem Fahrrad die Fahrbahn beleuchten.

Bremsen

Stimmt die Bremsleistung noch? Wichtige Anhaltspunkte dafür sind die Bremsbeläge und die Bremszügel. Letztere müssen sich ohne Ruckeln anziehen lassen. Kontrollieren Sie auch regelmäßig den Verschleiß der Bremsbeläge. Wenn die Bremsbeläge bis zur Verschleißlinie abgenutzt sind, wird ein umgehender Austausch empfohlen. Für die Wartung der Scheibenbremsen wendet man sich am besten an einen Profi.

Reifen

Reifen mit einem starken Profil gewährleisten eine gute Haftung und sind im Winter glatten Reifen klar überlegen. Stellen Sie vor der Winternutzung sicher, dass Ihr Reifenprofil nicht zu sehr abgenutzt ist. Allerdings gibt es für Fahrradreifen laut den Versicherungsexperten keine gesetzlich festgelegte Mindestprofiltiefe. Bei den S-Pedelecs hingegen beträgt die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe einen Millimeter. Es sind auch "Winterreifen" mit einem tieferen Profil erhältlich, sowie welche mit Metallspikes zur Fahrt auf Eis und Schnee. Es gibt aber keine Pflicht, solche Reifen aufzuziehen. Gute Fahrradreifen gibt es schon ab etwa 20 Euro.

Reifendruck

Generell gilt: Geringerer Luftdruck sorgt für mehr Grip. Bei rutschigem Wetter empfehlen die Versicherungsexperten also, etwas Druck aus den Reifen zu lassen. Aber Vorsicht: Unterschreiten sie nicht den angegebenen Mindestwert! Sonst könnten Sie die Reifen und die Felgen beschädigen. Angaben zum empfohlenen Reifendruck findet man auf der Seite des Reifens.

Sattel runter!

Stellen sie den Sattel ein paar Zentimeter tiefer ein. Dadurch sind Sie schneller in der Lage, die Füße auf den Boden abzusetzen und den Bremsvorgang zu unterstützen.

Witterung: Kette und Akku schützen

Überprüfen Sie regelmäßig die Fahrradkette: Nässe, Schnee und Schlamm machen ihr im Winter zu schaffen. Vernachlässigt man sie, rostet sie schnell und könnte sogar reißen. Bei E-Bikes gilt außerdem, den Akku zu schützen. Kälte sorgt nachweislich für eine schnellere Entladung. Ein gänzlich leerer Ladestand schadet außerdem der Batterie. Daher sollte der Akku, sofern möglich, immer mit ins Warme genommen werden. Der beste Schutz gegen die Winterwitterung bietet ein trockener Lagerort, wie Garage oder Keller. Das Rad sollte idealerweise nach jeder Fahrt abgewischt und von Schlamm, Eis und Streusalz befreit werden.

Sichtbarkeit und die passende Kleidung

Fahrradfahrer unterschätzen oftmals, wie schnell sie in der winterlichen Dunkelheit übersehen werden. Daher sind Warnwesten und Reflektorstreifen auf Kleidung und Helm besonders empfehlenswert. Was viele nicht wissen: Reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit nach Auskunft der Experten von 25 auf 150 Meter.

Rutschpartie auf Eis, Schnee und Laub

Kommunen sind verpflichtet, Radwege zu räumen. Geschieht ein Unfall aufgrund von Laub, Schnee oder Eis, steht dem Radfahrer unter Umständen Schadensersatz zu, wenn die Gemeinde ihren Räumungs- und Streudienst außer Acht gelassen hat. Doch Vorsicht: Das Gericht kann dem Radler eine Mitverantwortung zusprechen, wenn er leichtsinnig in eine offensichtliche Gefahrenstelle fährt.