Tipps für Gartenbesitzer

Hecke schneiden: Was ist wann erlaubt?


Beim Hecken-Schneiden gilt es einige Regeln zu beachten - sonst können Bußgelder drohen.

Beim Hecken-Schneiden gilt es einige Regeln zu beachten - sonst können Bußgelder drohen.

Von Redaktion idowa

Es wird wärmer und die ersten Sonnenstrahlen lassen den Schnee langsam schmelzen. Viele Gartenliebhaber können dann kaum erwarten, Bäume und Hecken optisch aufzuwerten. Aber Achtung: Übereifer kann unter Umständen sogar bestraft werden, wenn bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden. Experten der ARAG-Versicherung geben Tipps, worauf Hobbygärtner im Frühjahr achten sollten.

Wann darf ich meine Hecke schneiden?

Das kommt darauf an: Schonende Schnitte, die nur der Pflege dienen, sind grundsätzlich immer erlaubt. Allerdings müssen Sie zunächst sicherstellen, dass etwa keine Vögel in der Hecke brüten. Denn nach Paragraf 39 Absatz 1 BNatSchG ist es verboten, "Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören". Und ein Pflegeschnitt zählt hier nicht als vernünftiger Grund. Auf den Stock gesetzt oder komplett abgeschnitten werden dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar. Das legt Paragraf 39 Absatz 5 BNatSchG fest, der seit 2010 bundesweit einheitlich gilt.

Wann darf ich Bäume in meinem Garten fallen?

Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind laut den ARAG-Experten von den oben genannten Beschränkungen ausgenommen. Sie dürfen prinzipiell das ganze Jahr über gefällt werden. Allerdings können einzelne Kommunen eine Baumsatzung erlassen, die das Fällen verbietet oder eine Genehmigung dafür verlangt. Es ist deswegen sinnvoll, bei der jeweiligen Gemeinde nachzufragen, bevor zur Säge gegriffen wird.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Die Verbote gelten nicht, wenn die Maßnahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen und nicht aufgeschoben werden können. Das kann zum Beispiel nach Stürmen der Fall sein - etwa, wenn die Hecke droht, auf den Bürgersteig zu kippen. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte aber auch hier zuvor die zuständige Naturschutzbehörde informieren und fragen, ob eine Genehmigung erteilt wird.

Kann ich gezwungen werden, meine Hecke zu stutzen?

Ja, auch das ist möglich. Es gab hier bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofes. In dem fraglichen Fall ging es um den Eigentümer einer Doppelhaushälfte, an der Wohnungseigentum besteht. Sein Nachbar verlangte von ihm, zu hoch gewachsene Pflanzen zu kürzen. Zu Recht, befand der Gerichtshof. Denn in der entsprechenden Teilungserklärung hieß es, die Halbhäuser und die ihnen zugeordneten Sondernutzungsflächen würden wie selbstständige Grundstücke behandelt - und jeder Eigentümer dürfe sein Grundstück nur in der Weise nutzen, wie es sein Nachbar befürworten würde. (BGH, Az.: V ZB 130/09)

Was passiert, wenn ich gegen die Vorgaben verstoße?

Dann kann es teuer werden. Verstöße gegen den Paragrafen 39 BNatSchG wertet das Gesetz laut den ARAG-Experten als Ordnungswidrigkeit. Und die kann, egal ob fahrlässig oder mit Vorsatz, mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.