Technik

3D-Druck: Bald massenhaft Pistolen Marke Eigenbau?


Pistolen aus dem 3D-Drucker: Bald könnten sich auch Behörden hierzulande damit auseinandersetzen müssen.

Pistolen aus dem 3D-Drucker: Bald könnten sich auch Behörden hierzulande damit auseinandersetzen müssen.

Von Stefan Karl

Eine Vielzahl von Gegenständen können 3D-Drucker mittlerweile in passabler bis sogar sehr guter Qualität herstellen. Auch höchst problematische. Mit einer einstweiligen Verfügung hat ein US-Gericht kürzlich verhindert, dass eine Organisation die Druckvorlagen für eine funktionierende Handfeuerwaffe ins Netz stellt. Das Szenario wirkt bedrohlich: Pistolen aus dem 3D-Drucker, im heimischen Wohnzimmer zusammengebaut aus unverdächtigem Material. Droht uns eine Invasion nicht-registrierter Schusswaffen Marke Eigenbau? Wir haben beim Verband 3DDruck nachgefragt, wie die Situation in Deutschland ist.

Allein schon angesichts der globalen Terrorgefahr ist das Szenario höchst beunruhigend: Die Pistolen aus dem 3D-Drucker sind nicht nur voll funktionsfähig, sondern auch für die typischen Waffen-Sensoren wie Metalldetektoren deutlich schwerer aufzufinden. Spezielle Materialien braucht es nicht, um sie herzustellen. Aus dem gleichen Polymer-Granulat, aus dem auch Untersetzer und Spielfiguren werden, baut ein guter 3D-Drucker eine schussbereite Waffe.

Udo Sonnenberg, der Geschäftsführer des Verbands 3DDruck, würde da nicht widersprechen. "Die Möglichkeiten sind vielfältig", sagt Sonnenberg, "letzten Endes kommt es immer auf den Gebrauch an. Wenn ich mit einem Messer Gemüse schneide, ist die Anwendung nützlich und richtig. Benutze ich es, um jemanden zu verletzen, ist es problematisch." Die Diskussion um ausgedruckte Schusswaffen ist eine, die der Verband nicht gebrauchen kann. Es wäre aus seiner Sicht schade, wenn durch sie die 3D-Technologie an sich in Verruf käme: "Das Thema ist seit gut anderthalb Jahren im Gespräch. Wir schließen uns hier aber voll und ganz der Rechtsprechung an, dass solche Dinge auf keinen Fall stattfinden dürfen."

Über die Rechtslage hat sich bereits Sebastian Fiedler, der kommissarische Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in einem DPA-Interview eindeutig geäußert: "Stellt man so eine Waffe her oder besitzt sie, macht man sich strafbar." Ein grundlegendes Problem seien Waffen aus dem 3D-Drucker aber bisher nicht. "Es ist derzeit sehr viel einfacher, sich illegal eine Waffe zu besorgen, als selbst eine herzustellen", sagt Fiedler.

Effektiv verhindern lässt sich die Verbreitung "problematischer" Baupläne wohl ohnehin nicht. Neben der Blockchain-Technologie, mit der man unter anderem Informationen dezentral speichern kann, gibt es auch noch das Darknet, das sich jeder Kontrolle entzieht. Fest steht: Die Zahl der 3D-Drucker in privaten Haushalten dürfte in den kommenden Jahren explodieren. Auch werden die Modelle immer besser - während heute gängige Einsteigermodelle gerade geeignet sind, bunte Spielfiguren oder andere eher anspruchslose Formen auszudrucken, wird die nächste Generation wohl ausnahmslos echte Präzisionsarbeit leisten können. "Der größte Wachstumsmarkt bleibt natürlich der industrielle Einsatz von 3D-Druckern. Das macht heute schon etwa 90 bis 95 Prozent des Marktes aus. Aber natürlich werden die 3D-Drucker auch mehr und mehr die Haushalte erobern", erklärt Sonnenberg im Gespräch mit idowa. Hinzu kommen bessere Materialien. Neben verschiedenen Polymeren werden 3D-Drucker in der Zukunft wohl verstärkt auch keramische Materialien verarbeiten können.

Wird sich also in Zukunft jeder zu Hause eine Waffe ausdrucken können? "Schwer zu sagen", sagt Udo Sonnenberg, "es ist eine relativ junge Technologie und viele Standards müssen erst noch gesetzt werden." Gemeint ist hier zum Beispiel die Auslieferung - die Portale, von denen Anwender die Druckvorlagen beziehen. "Schon aus Gründen der Qualitätssicherung ist es unerlässlich, dass die Druckvorlagen von bestimmten, vertrauenswürdigen Institutionen überprüft und vielleicht auch angeboten werden." Also braucht es eine Art TÜV für die Vorlagen, sodass tatsächlich nur Objekte in Umlauf kommen, die nachweislich sicher und erprobt sind. Und legal, möchte man in diesem Zusammenhang hinzufügen. Natürlich müsste eine solche Instanz überprüfen, dass die Baupläne ausschließlich Dinge erzeugen, die mit dem Gesetz vereinbar sind.

Natürlich fallen ausgedruckte Waffen unter das Waffengesetz. Neue gesetzliche Leitplanken müssten also nicht geschaffen werden.

Zumindest in naher Zukunft werden die Waffen aus dem Computer wohl für Polizei und Justiz hierzulande kein größeres Problem darstellen. Aber das könnte sich mittelfristig ändern.