"Sturmvilla"

Landshuter Bauunternehmer will Abriss erstreiten


Die "Sturmvilla" ist für das Landesamt für Denkmalpflege ein schützenswertes Einzeldenkmal.

Die "Sturmvilla" ist für das Landesamt für Denkmalpflege ein schützenswertes Einzeldenkmal.

Mit der Zukunft "Sturmvilla" hat sich am Dienstagmorgen das Verwaltungsgericht Regensburg beschäftigt. Johann Eller, Eigentümer des Grundstücks an der Papiererstraße 34a und Geschäftsführer der Neuen Landshuter Wohn- und Gewerbebau GmbH, würde das Wohngebäude auf dem Grundstück nur allzu gerne abreißen lassen. Ob geräuschlos, geräuschvoll oder gar nicht, das wird am Mittwoch entschieden. Eller hatte bereits 2018 die Streichung der 1922 errichteten "Sturmvilla" aus der Denkmalliste beantragt. Die Stadt Landshut folgt jedoch den Ausführungen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BlfD). Und das sagt: Die "Sturmvilla" ist ein Einzeldenkmal.

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