Landkreis Regensburg

Weihnachtsgeld für Reinigungskräfte "weggeputzt"


Für Reinigungskräfte gibt es einen Tariflohn.

Für Reinigungskräfte gibt es einen Tariflohn.

Von Redaktion idowa

Wer Weihnachtsgeld bekommt, freut sich. Der warme Geldregen kommt in der teueren Adventszeit oder für einen Urlaub zum Jahreswechsel meist wie gerufen. Doch nicht in allen Branchen wird es ausgezahlt. Die Gebäudereinigergewerkschaft hatte sich zuletzt massiv dafür eingesetzt, dass diese Zusatzleistung auch in der Branche eingeführt wird.

Die Gebäudereiniger-Gewerkschaft IG BAU hatte in einer Pressemitteilung gefordert, dass die 8.320 Gebäudereiniger in Niederbayern Weihnachtsgeld bekommen sollten. Unter dem Motto "Reinigungskräfte sollen sich Extra-Lohn 'nicht wegputzen lassen'", forderten sie auch für Minijobber einen halben Monatslohn zusätzlich.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks hat mit einem Hinweis auf die Erhöhung des Tariflohns diese Forderung abgelehnt. Die Löhne werden für die Beschäftigten bis Ende 2020 in allen Lohngruppen angeglichen. Bereits seit Beginn 2018 wurden die Löhne der Lohngruppe 1, in der rund 75 Prozent der Beschäftigten geführt sind, in Westdeutschland von 10 Euro auf 10,30 Euro pro Stunde erhöht, in Ostdeutschland von 9,05 Euro auf 9,55 Euro. Deshalb könne nicht noch ein Weihnachtsgeld ausgezahlt werden.

Weihnachtsgeld: Sinnvoll für Geringverdiener?

Wir haben Silke Schüller von der Bruder Straubinger Gebäudereinigung GmbH gefragt, ob sie ein Weihnachtsgeld für Geringverdiener überhaupt für sinnvoll hält: "Unserer Ansicht nach ist die Zahlung des Weihnachtsgeldes in Höhe von einem halben Monatslohn für geringfügig angestelle Mitarbeiter nicht sinnvoll. Eine Reinigungskraft, die monatlich 400 Euro verdiene, bekommt ihr Gehalt auch netto ausbezahlt. Nebenkosten, wie pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungen trägt der Arbeitgeber," so Schüller.

Ein einfaches Rechenexempel zeige, dass ein Weihnachtsgeld so gut wie keinen Vorteil für Geringverdiener bringt, jedoch hohe Kosten für den Arbeitgeber, die dann wieder auf die Kunden umgewälzt werden müssten.

"Mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes in Höhe von 50 Prozent des Monatslohnes, fiele die Reinigungskraft in die Sozialversicherungspflicht," erklärt Schüller. Das hieße: 400 Euro Lohn plus 200 Euro Weihnachtsgeld sind 600 Euro Gehalt. Hier komme es dann auf die Lohnsteuerklasse an. "Im schlimmsten Fall kommen bei 600 Euro brutto etwa 430 Euro netto heraus, bei 716,25 Euro Arbeitgeberkosten," erläutert Schüller. Hohe Kosten für den Arbeitnehmer, aber kaum ein Effekt für den Angestellten.

Tarif für Gebäudereiniger steigt 2019

Auf die Frage nach der Einhaltung der Tarifvereinbarung erklärt Silke Schüller: "Soweit es uns bekannt ist, wird dieser Tariflohn von allen seriösen Gebäudereinigungsfirmen bezahlt. Wir jedenfalls gehen hier einen ganz gerade Weg und bei uns werden alle Mitarbeiter nach Tariflohn beziehungsweise übertariflich bezahlt. Eine Reinigungskraft mit einer 40-Stunden-Woche verdient also momentan brutto etwa 1.792 Euro. Ab Januar 2019 sind es dann rund 1.837 Euro, das heißt circa 1.290 Euro netto."

Dies ist kein Spitzenverdienst. Wer sehr bescheiden ist und keine großen Verpflichtungen hat, kann wohl damit auskommen. Doch schon bei den Glasreinigern sieht die Situation etwas anders aus. Hier ist der Lohn höher.

"Der Stundenlohn für die Glasreiniger liegt derzeit bei 13,55 Euro, ab Januar 2019 bei 13,82 Euro," so Schüller. Damit habe ein Glasreiniger ab 2019 bei einer Vollbeschäftigung einen monatlichen Bruttolohn von circa 2.405 Euro. "Aus unserer Sicht kann man mit diesem Verdienst in Straubing durchaus seinen Lebensunterhalt bestreiten," so Arbeitgeberin Silke Schüller.