Straubing

Stadt erlässt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest


Die Stadt Straubing hat zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Straubing erlassen. (Symbolbild)

Die Stadt Straubing hat zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Straubing erlassen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Stadt Straubing hat zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Straubing erlassen.

Für alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel wird demnach eine Aufstallungspflicht angeordnet. Hierunter fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse

Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel haben Aufzeichnungen über die pro Werktag verendeten Tiere zu führen.

Halter von Geflügel im Stadtgebiet Straubing unter 1.000 Stück Geflügel haben bestimmte Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen zu ergreifen. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Stadtgebiet Straubing verboten.