Straubing

Bombendrohung: Welche Strafe droht dem unbekannten Anrufer?


Mit einem anonymen Droh-Anruf hat ein Unbekannter an der Berufsschule in der Pestalozzistraße einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst.

Mit einem anonymen Droh-Anruf hat ein Unbekannter an der Berufsschule in der Pestalozzistraße einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst.

Von Redaktion idowa

Nach dem Großeinsatz an einer Straubinger Berufsschule konzentrieren sich die Ermittlungen der Polizei auf den anonymen Anrufer, der mit seiner Drohung via Telefon den Einsatz ausgelöst hat. Sollte er gefunden werden, drohen ihm empfindliche Strafen.

Über einen ganzen Nachmittag und bis in die Abendstunden wurde das Gelände der Berufsschule in der Pestalozzistraße in Straubing am Mittwoch zur Sperrzone. Sondereinsatzkräfte und Suchhunde durchkämmten die Gebäude. Ein Unbekannter hatte bei der Schule angerufen und gedroht, dass auf dem Schulgelände eine Bombe versteckt sei.

Die Behörden handelten sofort, ließen die Schule evakuieren. Etwa 400 Schüler wurden in Sicherheit gebracht. Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot und mit Sprengstoff-Suchhunden an. Nach intensiver Suche auf dem Gelände, die bis zum frühen Dienstagabend andauerte, konnte Entwarnung gegeben werden. Eine Bombe wurde auf dem Schulgelände nicht gefunden.

Jetzt konzentrieren sich die Ermittlungen der Polizei darauf, den anonymen Anrufer, der das ganze Chaos ausgelöst hat, zu finden. Wie das Polizeipräsidium Niederbayern idowa gegenüber bestätigte, gibt es dazu technische Mittel. Gleichzeitig sollen sich Bürger melden, die einen Hinweis auf den Telefon-Täter geben können.

Sollte der anonyme Anrufer gefunden werden, drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis. Im aus Sicht des Täters günstigsten Fall würde eine Geldstrafe fällig. Wie die Polizei bestätigte, würde für ihn oder sie Paragraph 126 aus dem Strafgesetzbesuch angewendet werden: "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten".

Die Kosten für einen solchen Einsatz wollte die Pressestelle des Polizeipräsidiums Niederbayern nicht genau taxieren. Von dort hieß es lediglich, dass sie beträchtlich seien. Sollte der anonyme Anrufer gefunden werden, können ihm diese Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

Es gebe aber auch Ausnahmefälle, die anders bewertet werden, erklärte Markus Fink vom Polizeipräsidium Niederbayern auf idowa-Anfrage: "Wenn es sich bei dem Urheber des Anrufs beispielsweise um ein strafunmündiges Kind handelt, würde man unter Umständen davon absehen, die Einsatzkosten in voller Höhe umzulegen."