Stichtag 31. Mai

Ran an die Steuererklärung: Tipps und vermeidbare Fehler


Von Linda Vogt

Bald ist Stichtag für die Steuererklärung. Was passiert, wenn sie zu spät eingereicht wird? Und was ändert sich in diesem Jahr alles?

Der April kennt keine Gnade: Regen über Regen. Wie wär's dann mal damit, die Steuererklärung anzupacken? In Kürze ist Stichtag für all diejenigen, die ihre Erklärung abgeben müssen und sich keine Hilfe vom Profi holen.

Wer überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, wann wer Abgabetermin hat und was es bei Vorsorgeaufwendungen Neues zu beachten gibt:

Wer braucht keine Steuererklärung abgeben? "Bezieht der Steuerpflichtige ausschließlich Lohn oder Gehalt aus einer Arbeitnehmertätigkeit, muss er nur in Ausnahmefällen eine Steuererklärung abgeben", teilt die Steuerberaterkammer München mit. Alleinstehende, die angestellt sind und keine weiteren Einkünfte erzielen, müssen grundsätzlich keine Erklärung einreichen.

Für welche Fälle gibt es eine Erklärungspflicht? Laut Steuerberaterkammer München ist eine Person etwa dann verpflichtet, seine Erklärung einzureichen, wenn der Steuerpflichtige neben Einkünften aus einer Arbeitnehmertätigkeit ein zusätzliches Einkommen von mehr als 410 Euro jährlich hat.

Für wen lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben? Jeder Steuerpflichtige kann freiwillig eine Erklärung abgeben - die Antragsveranlagung, früher hieß das Lohnsteuerjahresausgleich. Lohnenswert ist das, wenn der Arbeitnehmer seine Steuerlast mindern kann.

Eine Steuererklärung auf dem Bierdeckel abgeben: Ist das möglich? So verlockend das erscheinen mag - erlaubt ist es nicht. Die Steuererklärung muss auf den amtlichen Vordrucken abgegeben werden. Sie muss sogar elektronisch übersandt werden. Dafür kann Elster genutzt werden. Arbeitnehmer und Senioren dürfen ihre Steuer noch in Papierform einreichen.

Wann muss der Steuerpflichtige die Erklärung spätestens eingereicht haben? "Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit", teilt die Steuerberaterkammer München mit. Personen, die dazu aber verpflichtet sind, müssen dies bis 31. Mai tun. Ausnahme: Wer in Bayern seine selbst erstellte Erklärung authentifiziert elektronisch per Elster übermittelt, bekommt heuer einen Aufschlag von zwei Monaten. Stichtag ist damit der 31. Juli.

Was ist mit einer vom Steuerberater erstellten Erklärung? Wer seine Erklärung auf diesem Weg oder von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat bis zum 31. Dezember Zeit.

Und wenn der Steuerpflichtige seine Erklärung zu spät abgibt? Dann kann er beantragen, dass die Frist verlängert wird. Tut der Steuerpflichtige das nicht oder lässt die Frist verstreichen, kann die Finanzverwaltung mit Zwangsgeldern sowie Verspätungszuschlägen drohen und die Steuerlast schätzen - "in der Regel zuungunsten des Steuerzahlers", heißt es bei der Steuerberaterkammer.

Diese zehn Fehler sollten Steuerpflichtige unbedingt vermeiden. Grafik: obs/VLH Infografik

Welche Kosten erkennt das Finanzamt bei der Vorsorge an? Wer etwa für seine private Altersvorsorge einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, muss die Anlage AV der Einkommensteuererklärung ausfüllen. Alle weiteren Vorsorgeaufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Gibt es da für 2016 Änderungen? Der Fiskus berücksichtigt stärker als bisher die gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge. Im Gegenzug erhöht sich allerdings der steuerpflichtige Anteil der späteren Rente.

Wo liegen die Höchstbeträge, die man bei der Altersvorsorge geltend machen kann? Für Alleinstehende beträgt der Satz 22.767 Euro, für Ehepaare 45.534 Euro. Von diesen Höchstbeträgen können Steuerpflichtige für 2016 maximal 82 Prozent ihrer Aufwendungen absetzen.

Was heißt das konkret? Alleinstehende können für ihre Beiträge zur Altersvorsorge Sonderausgaben bis zu 18 669 Euro und Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartner bis zu 37.338 Euro geltend machen. "Einzutragen sind die Gesamtbeträge, die Kürzung auf 82 Prozent nimmt das Finanzamt automatisch vor", erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Was zählt zu den Vorsorgeaufwendungen? Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch die zu berufsständischen Versorgungswerken sowie die Rürup-Renten.

Ein Beispiel: Der Beitrag eines alleinstehenden Arbeitnehmers für die Altersvorsorge lag bei 3.500 Euro im Jahr, der Arbeitgeber zahlte ebenfalls 3.500 Euro. Der Beitrag zur Rürup-Rente, eine eigenfinanzierte Altersvorsorge, betrug 2.500 Euro. Ergibt zusammen einen Betrag von 9.500 Euro. Davon können 82 Prozent geltend gemacht werden, also 7.790 Euro. Hiervon wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil in Höhe von 3.500 Euro abgezogen - es bleibt ein Betrag von 4.290 Euro, den das Finanzamt als Sonderausgaben abzieht.

Wo werden die Aufwendungen, die der Arbeitnehmer tatsächlich hat, eingetragen? In der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen vier bis zehn. Private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden in dem Formular Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen zwölf bis 45 eingetragen.

Wohin gehören Beiträge, die über die gesetzliche Pflegeversicherung hinausgehen? Zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Das ist etwa die Zahn-Zusatzversicherung. Darunter fallen auch die Arbeitslosen-, die Haftpflicht- und die Unfallversicherung sowie die klassische Lebensversicherung mit Abschluss vor 2005.

Wie sind die Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar? Nur begrenzt. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Angestellte und Beamte sowie bei 2.800 Euro für Selbstständige. Notiert werden die Beiträge in den Zeilen 46 bis 52 in der Anlage Vorsorgeaufwand.

Von Brille bis Zahnersatz: Wie Sie Gesundheitskosten senken

Therapien, Medikamente, Zahnbehandlungen - für viele Kosten müssen Patienten selber aufkommen. Die gute Nachricht: Sie können das Finanzamt an diesen Ausgaben oft beteiligen. Das Finanzamt erkennt die Aufwendungen zwar als außergewöhnliche Ausgaben an. Allerdings müssen die Kosten über der zumutbaren Eigenbelastung liegen. Die entsprechenden Kassenbons und Belege sollten Steuerzahler aufbewahren, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Die Höhe der zumutbaren Belastung wird individuell berechnet. "Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro wird der zumutbare Eigenanteil etwa bei 1.200 Euro im Jahr überschritten", rechnet Klocke vor. Denn dieser liegt hier bei drei Prozent der Einkünfte. Singles ohne Kinder, die 2016 mehr als 51.130 Euro verdient haben, müssen mehr aus eigener Tasche zahlen: Sie können erst Kosten geltend machen, die sieben Prozent ihrer Einkünfte übersteigen - also über etwa 3.579 Euro liegen.

Welche Kosten können Steuerzahler einreichen? Der Fiskus erkennt zum Beispiel Ausgaben an für den Zahnarzt, die Geburt eines Kindes, für eine Brille oder für die Krankengymnastik. Auch wer sich das Rauchen abgewöhnt, kann die Kosten dafür eventuell steuerlich absetzen. Bedingung ist hier: Die Krankenkasse hat die Kosten nicht übernommen.

Abzugsfähig sind auch Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten. Als Nachweis genügt meist der Zahlungsbeleg der Apotheke.

Auch die Kosten für alternative Behandlungen, etwa homöopathische Therapien, können Patienten unter Umständen angeben. Vorausgesetzt: Die Behandlung wurde verordnet. Ebenfalls anerkannt werden in der Regel die Kosten für Rollstühle, Krücken oder Rollatoren.

"Für bestimmte Kosten brauchen Sie ein Attest", erklärt Klocke. Das gilt etwa für Heil- und Badekuren, psychotherapeutische Behandlungen sowie für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden - etwa Frischzellenbehandlungen oder Eigenbluttherapien. Der Nachweis muss vor Beginn der Maßnahme ausgestellt worden sein.

Was Ruheständler steuerlich beachten müssen

Papierkram bleibt auch Senioren häufig nicht erspart. Denn viele müssen im Alter ihre Steuererklärung machen. Rund 4,4 Millionen Ruheständler werden für das Jahr 2016 Steuern zahlen müssen. Zehn Hinweise für Rentner, die beim Thema Steuererklärung helfen können:

  1. Die Betroffenen: "Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn der Rentner mit seinen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt", erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Im Jahr 2016 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro. Allerdings kommt es nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, wann jemand in Ruhestand gegangen ist. Denn Renten werden erst seit 2005 teilweise besteuert.
  2. Die Berechnung: Wer 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern. Ein lediger Rentner kann in diesem Fall insgesamt 17 892 Euro Rente pro Jahr beziehen, ohne dass er steuerpflichtig wird. Wer hingegen erst 2015 in den Ruhestand ging, muss schon 70 Prozent der Rente versteuern. Hier liegt die höchste steuerfreie Jahresbruttorente bei 14.567 Euro. 2020 werden es 80 Prozent sein, 2040 schließlich 100 Prozent. Für Rentner, die dann in den Ruhestand gehen, gibt es folglich keinen Rentenfreibetrag mehr. "Kommen weitere Einnahmen hinzu, muss noch einmal neu gerechnet werden", erklärt Isabel Klocke vom Steuerzahlerzahlerbund.
  3. Die Erklärung: Wer die Rente aus verschiedenen Töpfen bezieht - etwa betrieblich, gesetzlich und Riester -, muss die Zahlungen in den Formularen einzeln angeben. Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden beispielsweise in das Formular R eingetragen. Löhne aus einem Angestelltenverhältnis werden im Formular N vermerkt.
  4. Die Hilfen: Wer unsicher ist, ob er eine Erklärung machen muss, sollte sich Hilfe suchen. Das ist ratsam, weil das Finanzamt Personen nicht auffordern muss, einen Bescheid abzugeben. Bei Altersbezügen hilft die Rentenversicherung; sie stellt auf Wunsch Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Vordrucke helfen. ¦ Die Spenden: "Rentner können eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen", erklärt Klocke. Dazu zählen zum Beispiel Sonderausgaben wie Kirchensteuern oder Spenden. Bei Spenden bis 200 Euro genügt als Nachweise eine Kopie des Kontoauszugs. Bei höheren Beträgen muss die originale Spendenbescheinigung beigelegt werden.
  5. Die Krankheitskosten: Einen großen Posten können Gesundheitsausgaben bilden (siehe oben rechts). Allerdings müssen auch Rentner eine zumutbare Eigenbelastung tragen. Das Finanzamt berücksichtigt etwa Fahrtkosten zum Arzt mit 30 Cent pro Kilometer sowie Aufwendungen für Kuren. Voraussetzung: Diese müssen vom Arzt verschrieben werden. Senioren können auch vom Behindertenpauschalbetrag profitieren. Er liegt zwischen 310 Euro und 3.700 Euro.
  6. Die Werbungskosten: Auch diese können Rentner geltend machen. "Wenn Sie einen Rentenberater nutzen, können Sie diese Ausgaben angeben", sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Das Finanzamt zieht eine Pauschale von 102 Euro ab. Zusätzlich profitieren Ruheständler von Freibeträgen wie dem Altersentlastungsbetrag. Deshalb zeigt sich bei der Jahresabrechnung oft, dass Rentner am Ende doch keine Steuern zahlen müssen. Die Haushaltshilfe: Wer eine solche mit einem regulären Dienstverhältnis oder einen ambulanten Pflegedienst engagiert hat, kann 20 Prozent der Gehaltszahlungen ansetzen - maximal 4.000 Euro. Wer Essen auf Rädern bezieht, kann diese bei außergewöhnlichen Belastungen angeben. Auch Bewohner eines Pflegeheims können die Aufwendungen steuerlich geltend machen.
  7. Die Versicherungen: Bei den Sonderausgaben können einige Posten von der Steuer abgesetzt werden - beispielsweise der Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Zahlungen zur Haftpflichtversicherung.
  8. Die Steuerpflicht: Aber Obacht: "Im Verlauf der Jahre können Sie in die Steuerpflicht rutschen", erklärt Expertin Klocke. Das kann bei Rentenerhöhungen der Fall sein. Allein die Anhebung im vergangenen Jahr hat dazu geführt, dass 160 000 Rentner nun Steuern zahlen müssen. Auch Senioren, die nach den Tod des Partners jetzt Witwenrenten beziehen oder die zusätzlich eine Mütterrente erhalten, können steuerpflichtig werden.